(ots) - Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
machen es Jobcentern zukünftig möglich, beispielsweise Azubis
finanziell zu unterstützen. Zudem können die Jobcenter ab jetzt
Kunden, die eine Arbeit aufnehmen, bei Bedarf bis zu sechs Monate
weiter fördern und unterstützen. Weiterhin bestehen Anzeige- und
Bescheinigungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit nur noch, wenn sie
individuell vereinbart worden sind. Es ändert sich auch der
Regel-Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen von sechs auf
zwölf Monate. Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz
IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den
Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut.
Die Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere
zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen
verschaffen.
Der Bundesrat hat am 08.Juli 2016 diese und weitere
Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf
Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Rechtsvereinfachung"
zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 01. August in Kraft,
einige Vorschriften werden ab dem ersten Januar 2017 wirksam.
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