(ots) - Gesundheitliche Schläge sind manchmal doppelt
tragisch: Dann, wenn die Betroffenen ihren Willen selbst nicht mehr
kundtun können. Was die meisten Menschen nicht wissen: Der Partner
kann an dieser Stelle nicht einfach einspringen. Der
Online-Dienstleister DIPAT zeigt, wie Vorsorge klappt. Damit im
Ernstfall die eigenen Wünsche die erreichen, die sie kennen sollten:
die behandelnden Ärzte.
Laut einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des
Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag von DIPAT, haben
nahezu zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen keine
Patientenverfügung. Dahinter muss nicht immer nur Unüberlegtheit
stecken. Das Kalkül vieler ist, dass sie sich im Ernstfall auf ihren
Partner verlassen können. Das gaben 60 Prozent derer an, die noch
keine Patientenverfügung haben. Oft haben sie Absprachen getroffen -
oder sogar ein Schriftstück verfasst, in dem die Partner sich
gegenseitig als Ãœberbringer des Willens des anderen benennen.
Vor dieser Praxis warnt nun der Online Dienstleister DIPAT. "Fakt
ist: Im Ernstfall wird der Lebenspartner nicht automatisch zum
Bevollmächtigten. Ärzte sind streng genommen nicht einmal automatisch
befugt, dem Partner überhaupt Auskunft über den Gesundheitszustand
des anderen zu geben", sagt Dr. Paul Brandenburg, Notfallmediziner
und Geschäftsführer von DIPAT. Egal, welche Absprachen zuvor zwischen
den Lebenspartnern getroffen wurden: Deutsche Ärzte müssen alle
medizinischen Maßnahmen für ein Überleben des Patienten ausschöpfen,
wenn nicht hinreichend gut belegt ist, dass der Patient selbst etwas
anderes für sich wollte.
Um im Fall des Falles sicher die Behandlung zu erhalten, die man
sich wünscht, sollte man daher eine rechtlich bindende
Patientenverfügung hinterlegen. In dieser kann man den Lebenspartner
wirksam als auskunftsberechtigte oder sogar betreuungsbevollmächtigte
Person benennen. DIPAT bietet hier die Lösung. Als einziger Anbieter
in Deutschland ermöglicht DIPAT seinen Nutzern die selbstständige
Erstellung und Online-Hinterlegung einer wirksamen Patientenverfügung
ohne Abhängigkeit von Dritten. Mittels eines intelligenten
Online-Interviews wird der Behandlungswunsch des Kunden und der
aktuelle Gesundheitszustand detailliert erfasst und anschließend in
ein medizinisches Formular übersetzt, das im Notfall als klare
Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Diese Patientenverfügung
wird umgehend online hinterlegt und ist ab sofort jederzeit und von
jedem Ort im Internet abrufbar. Dank eines Signalaufklebers auf der
Versichertenkarte, wird die Patientenverfügung auch ohne die Auskunft
von Angehörigen gefunden. Der Aufkleber zeigt den Online-Code, hinter
dem sich die Verfügung verbirgt.
Ãœber DIPAT
"DIPAT Die Patientenverfügung" ging Ende 2015 online. Der Berliner
Arzt und Publizist Dr. Paul Brandenburg entwickelte den Dienst
gemeinsam mit einem Team aus Juristen, Psychologen und
Programmierern. Ein Online-Interview ermittelt umfassend den
Behandlungswillen des Nutzers. Dabei liefert es ihm anschauliche
Beispiele und Entscheidungshilfen. Zusätzliche Beratung ist in aller
Regel nicht erforderlich. Das Ergebnis der Befragung wird in einen
präzisen Fachtext übersetzt und steht im Akutfall über das Internet
zum Abruf bereit. Mittels persönlichem Code-Aufkleber auf der
Versichertenkarte ist sie stets verfügbar. Rettungsdienste und
Kliniken benötigen neben einer Internetverbindung keine zusätzliche
Technik. Auf Wunsch werden auch weitere medizinische sowie
persönliche Informationen erfasst, beispielsweise Allergien und
Kontaktdaten von Vertrauenspersonen und Ärzten.
Mehr Informationen: www.dipat.de
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Friderike Stüwert
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