(ots) -
In europäischen Urlaubsländern wie Spanien, Österreich oder
Bulgarien müssen sich deutsche Touristen darauf einstellen, dass die
Apothekendichte und der Verbraucherschutz in der
Arzneimittelversorgung erheblich von der Situation in der Heimat
abweichen können. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände alle Touristen aufmerksam, die ihre Sommerferien im
Ausland verbringen. Beispiel Apothekendichte: Während hierzulande 25
Apotheken jeweils 100.000 Einwohner versorgen, stehen dafür in
Spanien 47 Apotheken bereit, in Bulgarien sogar 51, in Österreich
dagegen nur 16. Der Durchschnitt in der Europäischen Union (EU) liegt
bei 31 Apotheken pro 100.000 Einwohnern. Doch das sind rein
statistische Werte. Grundsätzlich gilt: Am Urlaubsort kann der Weg
zur nächsten Apotheke im Einzelfall erheblich weiter sein als
zuhause, wenn ein dringend notwendiges Arzneimittel beschafft werden
muss.
In den 28 EU-Mitgliedsstaaten werden 510 Millionen Menschen durch
160.000 Apotheken mit Arzneimitteln versorgt, doch die Maßnahmen zum
Verbraucherschutz variieren von Land zu Land. So besteht für 46
Prozent aller EU-Bürger - inklusive Deutschland - eine
Apothekenpflicht für rezeptfreie Arzneimittel, die dann nicht in
Supermärkten oder Tankstellen verkauft werden dürfen. Für 57 Prozent
aller Apotheken in der EU - Deutschland eingeschlossen - gilt das
Fremdbesitzverbot, wonach nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen
darf und natürlich auch voll dafür verantwortlich ist. Derweil gilt
in 61 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten - jedoch nicht in Deutschland -
eine Niederlassungsbeschränkung für Apotheker, so dass staatliche
Behörden zunächst den Bedarf vor Ort prüfen müssen. Für deutsche
Auslandstouristen ist wichtig: Wer auf Nummer sicher gehen will,
sollte gleich eine Reiseapotheke mitnehmen, die alle notwendigen
Medikamente enthält. So ist keinesfalls sicher, dass gewohnte
deutsche Arzneimittel im Ausland kurzfristig erhältlich sind.
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