(ots) - Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites
Bürokratieentlastungsgesetz) sieht nun die vollelektronische
Abrechnung in der Pflegeversicherung vor. Dazu soll § 105 SGB XI wie
folgt ergänzt werden: "Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und
die Verbände der Leistungserbringer legen bis zum 1. Januar 2018 die
Einzelheiten für eine elektronische Datenübertragung aller Angaben
und Nachweise fest, die für die Abrechnung pflegerischer Leistungen
in der Form elektronischer Dokumente erforderlich sind." In der
Begründung dazu heißt es: "Die Regelung verpflichtet den
Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der
Leistungserbringer zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere
Ãœbermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und aller
sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer
Dokumente. Dokumente in Papierform sollen hierdurch vollständig
abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und
elektronischer Dokumente vermieden werden."
Dazu erklärt bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Das ist ein
großartiger Erfolg für die Leistungserbringer, insbesondere in der
ambulanten Pflege. Endlich wird die jahrelange Forderung des bpa
umgesetzt. Denn die parallele Anforderung von elektronischen
Leistungsabrechnungen sowie von papiergestützten
Leistungsabrechnungen war doppelter Aufwand, doppelte Arbeit und hat
Unmengen an Archivierungskosten verursacht. Künftig wird die
elektronische Form ausreichen und das mittlerweile absurde Versenden
von Millionen von Belegen endgültig beendet. Das ist ein notwendiger
und längst überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung. Denn weniger
Zeit für Papierkram heißt mehr Zeit für Pflege."
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redakti
on/PDF/Gesetz/gesetzentwurf-buerokratieentlastungsgesetz-ii,property=
pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel.: 030/30 87 88 60