(ots) - "Eine Unterstützung für Menschen mit hochgradiger
Sehbehinderung war unserer Fraktion schon immer ein Herzenswunsch",
betonte Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen
Landtag. "Daher freut es mich, dass die Staatsregierung unser
Anliegen aufgegriffen hat."
Auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion wurde auf der
Klausurtagung der bayerischen Staatsregierung in St. Quirin
beschlossen, dass ab dem Jahr 2018 nicht nur blinde und taubblinde
Menschen, sondern auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung
unterstützt werden sollen. Das so genannte Teil-Blindengeld wurde
bereits im November 2014 im Arbeitskreis für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration der CSU-Fraktion diskutiert. "Auf Wunsch des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) strebten
wir über das Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche
gerechte Blindengeldlösung an. Da diese derzeit aber nicht absehbar
ist, haben wir uns nun um eine eigene Lösung bemüht", so Joachim
Unterländer, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration des Bayerischen Landtags.
"Bayern schlägt bei der Unterstützung hochgradig sehbehinderter
Menschen einen eigenen Weg ein. So werden ab 2018 jährlich 12
Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Hochgradig sehbehinderte
Menschen erleben in ihrem Alltagsleben oft ähnliche Einschränkungen
wie erblindete Menschen, daher ist es nun an der Zeit, ihnen eine
entsprechende Hilfestellung zukommen zu lassen", so Kreuzer.
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