PresseKat - Aktuell: Interessen wahren - Beweise sichern

Aktuell: Interessen wahren - Beweise sichern

ID: 1386543

(ots) - Eigenartige Eisen, die aus der Bodenplatte schauen,
breite Mauerwerksfugen, durch die der blaue Himmel aus den Räumen zu
sehen ist, abgeplatzter Beton und freiliegende Bewehrungen an den
Fensterstürzen über den geplanten Terrassentüren: Wer solche oder
ähnliche Mängel auf der Baustelle seines künftigen Eigenheims
entdeckt, sollte aktiv werden und Maßnahmen zur Abstellung der Mängel
ergreifen.

Das Problem: Bauherren sind meist Baulaien

Wenn Bauherren den Bauleiter auf Mängel ansprechen, dann werden
diese oft bagatellisiert. Die Bauherren als Laien in Sachen Bau
können oft nicht abschließend beurteilen, auf welche Nachbesserungen
sie ein Recht haben. Zudem müssen Beweise gesichert und Tatbestände
fachmännisch bewertet werden. Beweissicherung und Bewertung gehören
in die Hände von Fachleuten, in der Regel werden damit
Sachverständige beauftragt.

Hinsehen: Qualifizierte Sachverständige auswählen

"Sachverständiger" ist im rechtlichen Sinne keine geschützte
Berufsbezeichnung. In der Regel sind Sachverständige Einzelpersonen,
die für ihre Ausbildung und Qualifizierung selbst verantwortlich
sind. Meist organisieren sie sich in Verbänden oder Vereinen. Diese
Zusammenschlüsse dienen zum einen der eigenen Interessenvertretung.
Sie organisieren aber andererseits auch in regelmäßigen Abständen
Weiterbildungen, um das Fachwissen ihrer Mitglieder auf dem neuesten
Stand zu halten. Ein Sachverständiger zeichnet sich durch besondere
Sachkunde in seinem Fachbereich aus und verfügt über langjährige
Erfahrung. Er nimmt zu Sachverhalten Stellung, die an ihn heran
getragen werden, beschreibt Ursache und Wirkung und erteilt
fachlichen Rat zur Problemlösung. Die gutachterliche Stellungnahme
ist oft entscheidende Grundlage, um unterschiedliche Auffassungen
streitender Parteien zu versöhnen oder bei Gericht dazu Recht zu




sprechen. Gegenüber unbeteiligten Dritten ist der Sachverständige zur
absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Hilfreich: Beweissicherung zur Mängelbeseitigung

Liegt der Verdacht auf Mängel auf der Baustelle vor, dann muss die
Situation dokumentiert werden. Dazu kommt ein Sachverständiger, zum
Beispiel ein Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) auf
die Baustelle. Er besichtigt die Situation, dokumentiert Mängel und
belegt sie mit Fotos. Danach kann der Bauherr die Mängel konkret beim
auftragsnehmenden Bauunternehmen rügen und eine Frist zur Abhilfe
setzen. In vielen Fällen reicht dieses Vorgehen bereits aus, um das
Unternehmen zum Einlenken und zur fristgerechten Beseitigung der
Mängel zu bewegen. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind so oft zu
vermeiden. Mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle über den
ganzen Bauprozess hinweg können Bauherren von Anfang an Vorsorge
treffen, dass Baumängel rechtzeitig erkannt werden, bevor sie durch
den weiteren Baufortschritt überbaut sind. Die Qualitätskontrollen
dienen dem Ziel, den Anspruch des Bauherrn auf ein mängelfreies Werk
durchzusetzen.

Wichtig: Beweissicherung vor Kündigung oder Insolvenz

Wenn Vertragsverhältnisse gelöst werden sollen oder eine Insolvenz
der Baufirma bevor steht, ist es unbedingt erforderlich, dass ein
Sachverständiger den Bautenstand auf der Baustelle feststellt und
dokumentiert. Er ermittelt den Wert der erbrachten Bauleistungen
sowie die zu erwartenden Kosten, die zur Fertigstellung des Objektes
noch aufzuwenden sind. Ebenfalls gilt es, eventuell vorhandene Mängel
festzustellen und ihren Wertumfang abzuschätzen. Und nicht zuletzt
ist zu bewerten, ob die vom Bauherrn an den Auftragnehmer gezahlten
Gelder dem festgestellten Bautenstand entsprechen. Häufig passiert
es, dass mehr gezahlt wurde als der Wert des bereits auf dem
Grundstück errichteten Baus. Mit der Protokollierung durch den
Sachverständigen liegen unbestechliche Fakten vor, die für den
rechtlichen Beistand der Bauherren unverzichtbar sind. BSB-Mitglieder
können hier auf das Netzwerk des Vereins zurückgreifen und auf die
doppelte Kompetenz von Bauherrenberater und Fachanwalt zurückgreifen.
Der Bauherrenberater mit seinem bautechnischen Sachverstand
kooperiert eng mit dem Vertrauensanwalt, der in der Regel Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht ist. So können Verbraucherinteressen
umfassend vertreten werden.

Achtung: Gerichtliche Beweissicherung durch vereidigte
Sachverständige

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ordnet das
Gericht in der Regel eine Beweissicherung an. Dafür werden vor allem
öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige der
IHK, der Handwerkskammer oder der Ingenieur- und Architektenkammer
ausgewählt und beauftragt. Der öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige zeichnet sich dadurch aus, dass er seine persönliche
Eignung und seine besondere Sachkunde einem anspruchsvollen
Überprüfungsverfahren unterzogen hat. Er leistet einen Eid dafür,
dass er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei,
persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem
Wissen und Gewissen erstattet.

Fazit: Gutachten müssen Aussagekraft besitzen

Dipl.-Ing. Jörg Nowitzki, Bauherrenberater des BSB in Leipzig und
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden, betont: "Der Sachverständige muss die jeweils zu klärenden
Sachverhalte fachlich korrekt beurteilen, begründen und bewerten. Die
Ergebnisse der Stellungnahme sollten so präsentiert sein, dass sie
von jedermann erkannt und verstanden werden, gleich ob Fachmann oder
Laie. Kompetent, unparteiisch, unabhängig und objektiv - das sind
Markenzeichen eines guten Sachverständigen, die sein Auftreten und
seine Arbeit glaubhaft und vertrauenswürdig und die gutachterliche
Stellungnahme wertvoll wie eine Urkunde macht."

Das bundesweite Netzwerk der Bauherrenberater und
Vertrauensanwälte des BSB steht unter www.bsb-ev.de zur Verfügung.

Diesen und weitere Newsletter finden Sie auf unserer Homepage
unter: www.bsb-ev.de/de/verbraucherservice/newsletter/

Weitere Informationen unter: www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 04.08.2016



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
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10178 Berlin
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Datum: 04.08.2016 - 11:08 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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