(ots) - Diebold, Incorporated (NYSE:
DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungstechnik,
Dienstleistungen und Software im Finanzsektor, gab heute bekannt,
dass sie die kartellrechtliche Genehmigung in Polen für die geplante
Ãœbernahme der Wincor Nixdorf AG (FWB: WIN) erhalten haben. Demzufolge
hat das Unternehmen nun alle kartellrechtlichen Zulassungen erlangt,
die als Abschlussbedingungen laut der Angebotsunterlage zur Ãœbernahme
erforderlich sind. Alle notwendigen Abschlussbedingungen zum Vollzug
der Übernahme sind jetzt erfüllt und man erwartet, dass das
Ãœbernahmeangebot am 15. August abgewickelt sein wird.
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Die Gegenleistung des Ãœbernahmeangebots, das sich insgesamt aus
9.928.514 neu emittierten Stammaktien von Diebold und ca. 891,7
Millionen EUR in bar zusammensetzt, wird an die Aktionäre von Wincor
Nixdorf ausgegeben, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots im
Zeitraum der Abwicklung angedient haben. Diebold hat die Notierung
der neu ausgegebenen Diebold-Stammaktien an der New Yorker
Wertpapierbörse beantragt und wird eine Notierung all seiner
89.907.516 Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
Der Handel mit den angedienten Wincor Nixdorf-Aktien im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird bei Ablauf der regulären
Börsenhandelszeiten am 5. August 2016 eingestellt.
Weitere Informationen über den Unternehmenszusammenschluss von
Diebold und Wincor Nixdorf findet man unter:
www.diebold.com/dieboldwincor.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit
Wincor Nixdorf hat Diebold bei der US-amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission,
im folgenden "SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular S-4
eingereicht, die einen Wertpapierprospekt von Diebold im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot enthält und die von der SEC am 5. Februar
2016 für wirksam erklärt wurde. Darüber hinaus hat die deutsche
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden
"BaFin") am 4. Februar 2016 die Veröffentlichung der deutschen
Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Ãœbernahmeangebot genehmigt.
Diebold hat die deutsche Angebotsunterlage am 5. Februar 2016
veröffentlicht. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot endete mit
dem 22. März 2016 (Mitteleuropäische Zeit) und die gesetzlich
vorgeschriebene weitere Annahmefrist endete mit dem 12. April 2016
(Mitteleuropäische Sommerzeit).
INVESTOREN UND AKTIONÄREN WIRD DRINGEND ANGERATEN, DEN
WERTPAPIERPROSPEKT, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE UND WEITERE DOKUMENTE ZU
LESEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEPLANTEN
UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT BEI DER SEC ODER DER
BaFin EINGEREICHT WURDEN UND EINGEREICHT WERDEN ODER AUF DER WEBSEITE
VON DIEBOLD unter www.diebold.com UNTER DEM ABSCHNITT INVESTOR
RELATIONS VERÖFFENTLICHT WURDEN UND WERDEN, DA DIESE DOKUMENTE
WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. Sie können eine Kopie des
Wertpapierprospekts, eine englische Ãœbersetzung der Angebotsunterlage
und weitere relevante Dokumente, die von Diebold bei der SEC
eingereicht wurden, auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov
kostenlos erhalten. Den Wertpapierprospekt und weitere damit
zusammenhängende Unterlagen können Sie auch auf der Webseite von
Diebold unter www.diebold.com unter dem Abschnitt Investor Relations
kostenlos erhalten. Außerdem steht eine kostenlose Kopie der
Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de zur
Verfügung sowie auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com im
Abschnitt Investor Relations, neben einer englischen Ãœbersetzung des
Dokuments. Ferner erhalten Sie eine kostenlose Kopie der
Angebotsunterlage auf Anfrage bei der Deutsche Bank
Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main,
Deutschland, oder senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an
dct.tender-offers(at)db.com oder per Telefax an +49 69 910 38794.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von
Wincor Nixdorf oder Diebold dar. Die Bedingungen und weitere
Bestimmungen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot sind in
der Angebotsunterlage zu finden, die am 5. Februar 2016
veröffentlicht wurde, sowie in Dokumenten, die bei der SEC
eingereicht wurden bzw. werden. Investoren und Aktionären von Wincor
Nixdorf-Aktien bzw. von Instrumenten, die zum direkten oder
indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf-Aktien berechtigen, wird
dringend empfohlen, den Wertpapierprospekt, die Angebotsunterlage und
alle Dokumente im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot zu lesen,
da diese Unterlagen wichtige Informationen beinhalten.
Wertpapiere werden ausschließlich über einen Wertpapierprospekt,
der die Richtlinien des Abschnitts 10 des US-amerikanischen
Securities Act von 1933 in seiner neuesten Fassung erfüllt, und eine
deutsche Angebotsunterlage, die den geltenden europäischen
Richtlinien einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und
Ãœbernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes
entsprechen, angeboten. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die von
den entsprechenden Aufsichtsbehörden genehmigt werden müssen, oder
bestimmten festzustellenden Tatsachen, wird das öffentliche Angebot
weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner
Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der
jeweiligen Rechtsordnung darstellen würde, unterbreitet. Ebenfalls
ausgeschlossen ist in einer solchen Rechtsordnung eine Unterbreitung
eines solchen Angebots in Form von Postsendungen oder durch irgendein
anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen
oder Außenhandels oder durch irgendwelche Einrichtungen einer
inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung.
WARNHINWEISE ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung in Bezug auf
Sachverhalte, die keine historischen Fakten sind, handelt es sich um
zukunftsgerichtete Aussagen (im Sinne des Private Securities
Litigation Reform Act von 1995). Diese umfassen Aussagen zu den
Absichten, Plänen, Überzeugungen, Erwartungen oder Prognosen für die
Zukunft der Geschäftsleitung, einschließlich und ohne Einschränkung
zum verhandelten Geschäftszusammenschluss mit Wincor Nixdorf und dem
Ãœbernahmeangebot. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf
den aktuellen Erwartungen von Diebold und unterliegen Risiken und
Unwägbarkeiten. Folglich können die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von den in solchen Aussagen implizit oder explizit
kommunizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen können u. a. folgende Themen betreffen:
Geschäftszusammenschluss und Übernahmeangebot, Wahrscheinlichkeit für
den erfolgreichen Vollzug der Transaktion und die Auswirkungen jeder
beliebigen Transaktion auf die Geschäfte und finanziellen Bedingungen
von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich der Synergien,
Pro-forma-Umsätze, der angestrebten operativen Margenziele, des
Verhältnisses von Nettoverschuldung zu EBITDA, des Gewinnwachstums
und anderer finanzieller und betrieblicher Kennzahlen.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen notwendigerweise Risiken und
Unwägbarkeiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und
von Bedingungen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder
ausbleiben können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie
für zukünftige Leistungen und tatsächliche Ergebnisse der operativen
Aktivitäten, der Finanzlage und der Liquidität. Zudem kann die
Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig
sind, wesentlich von der in den zukunftsgerichteten Aussagen in
dieser Mitteilung beschriebenen oder prognostizierten Entwicklung
abweichen. Außerdem betreffen die Risiken und Unsicherheiten im
Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss von
Diebold und Wincor Nixdorf unter anderem auch den voraussichtlichen
Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des geplanten
Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, des
Erhalts sowie der Bedingungen ggf. erforderlicher behördlicher und
regulatorischer Genehmigungen des geplanten
Unternehmenszusammenschlusses. Dies könnte die prognostizierten
Vorteile verringern oder die Parteien dazu bewegen, diese Transaktion
ganz aufzugeben. Ebenso betreffen die Risiken und Unsicherheiten die
Möglichkeit einer erfolgreichen Integration der beiden Unternehmen,
den Eintritt von Ereignissen, Veränderungen oder sonstigen Umständen,
die zur Beendigung der Vereinbarung über den
Unternehmenszusammenschluss führen könnten, Risiken im Zusammenhang
mit Störungen in der Führung der laufenden Geschäfte durch den
geplanten Unternehmenszusammenschluss, das Risiko, dass Ankündigungen
rund um den geplanten Unternehmenszusammenschluss nachteilige
Auswirkungen auf den Kurs der Diebold-Stammaktie haben könnten, und
das Risiko, dass die geplante Transaktion oder die potentielle
Ankündigung anderer Transaktionen nachteilige Auswirkungen auf die
Fähigkeit von Diebold haben könnten, wichtige Mitarbeiter zu halten
oder einzustellen und Beziehungen zu Lieferanten aufrecht zu erhalten
sowie Risiken, die auf die operativen Ergebnisse und das Geschäft im
Allgemeinen einwirken könnten. Diese Risiken sowie weitere Risiken im
Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss werden
genauer im Wertpapierprospekt dargelegt, der als Anhang 4 der
deutschen Angebotsunterlage beiliegt und bei der SEC eingereicht
wurde. Weitere Risiken und Unsicherheiten sind in Diebolds Berichten,
die bei der SEC eingereicht wurden und auf der Webseite der SEC unter
www.sec.gov verfügbar sind, dargelegt. Alle zukunftsgerichteten
Aussagen sind auf dem Stand dieses Dokuments. Sofern durch
anwendbares Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, übernehmen weder
Diebold noch Wincor Nixdorf eine Verpflichtung, aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich
abzuändern.
Ãœber Diebold
Diebold, Incorporated (NYSE: DBD) bietet die Technologie, Software
und Dienstleistungen an, die Menschen auf der ganzen Welt den Zugriff
auf ihr Geld ermöglichen - Brücken in der echten und digitalen Welt,
über die Kunden bequem, sicher und effizient zu ihrem Bargeld
gelangen. Seit seiner Gründung im Jahr 1859 hat sich Diebold zu einem
führenden Anbieter herausragender Innovationen im Bereich der
Selbstbedienungsautomaten, Sicherheit und Dienstleistungen für die
Finanzbranche, das Gewerbe, den Einzelhandel und andere Märkte
entwickelt.
Diebold beschäftigt weltweit rund 15.000 Mitarbeiter und hat
seinen Hauptsitz in der Nähe von Canton, Ohio, USA. Besuchen Sie
Diebold unter www.diebold.comoder folgen Sie uns auf Twitter:
http://twitter.com/DieboldInc.
Pressekontakt:
Media Relations
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