(ots) - Das Oberlandesgericht Hamm hat eine
richtungsweisende Entscheidung in Sachen VW-Abgas-Skandal getroffen.
Nach Angaben der Kanzleikooperation KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen
und Rechtsanwalt Michael Winter (Kornwestheim) gewährten die Richter
einer Klägerin Prozesskostenhilfe, die ihren abgasmanipulierten VW
Polo nicht nachgebessert haben will, sondern die Lieferung eines
neuen Autos verlangt. KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: "Es wird
eng für Volkswagen."
Die Klägerin war mit ihrem Verlangen erstinstanzlich vor dem
Landgericht Essen gescheitert. Das Oberlandesgericht bejahte nun aber
die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage. Laut Gieschen
stellten die Richter unter anderem fest, dass die von Volkswagen
angekündigte Nachbesserung gegenwärtig nicht möglich sei. Der
Hersteller habe bislang noch keine Freigabe des Kraftbundesamtes für
die geplante Umrüstung des streitgegenständlichen Fahrzeugs erhalten.
Mehr noch, VW habe nicht einmal vorgetragen, wann mit einer solchen
Freigabe zu rechnen sei und bis zu welchem Zeitpunkt die technische
Maßnahme am Fahrzeug umgesetzt werden könne. "Somit ist es
zweifelhaft, ob der Hersteller die Klägerin unter dem Hinweis auf die
Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung auf eine Nachbesserung
verweisen könne, wenn ihm diese nicht binnen einer angemessenen Frist
möglich ist", heißt es laut Gieschen in dem Beschluss.
Volkswagen hatte eine Neulieferung abgelehnt, man sei bereit, das
Fahrzeug nachzuarbeiten, halte es im Übrigen aber nicht für
mangelhaft und das Nachlieferungsverlangen deshalb schlicht für
unverhältnismäßig. Bei der Nachbesserung würden laut Hersteller
voraussichtlich Kosten von weniger als 100 Euro anfallen, bei einer
Nachlieferung solche von rund 19.300 Euro. Das hatte das Landgericht
Essen auch so gesehen.
Die Klägerin hatte nach Angaben des Bremer Rechtsanwalts im Jahr
2011 einen VW Polo erworben. Im Oktober 2015 erfuhr sie vom
Abgasskandal und dass auch ihr Auto betroffen war. Sie verlangte dann
nicht eine Nachbesserung, sondern die Rücknahme ihres Fahrzeugs und
Lieferung eines mangelfreien Autos.
Gieschen "Man darf gespannt sein, wie das Landgericht Essen über
die nun zu erhebende Klage entscheiden wird." Er gehe aber davon aus,
dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wieder wohl die nächste
Instanz - und damit erneut das Oberlandesgericht Hamm - entscheiden
werde, sagte der Bremer Rechtsanwalt. Betroffene VW-Kunden könnten
aber jetzt mit Hinweis auf diesen Beschluss ein mangelfreies
Ersatzfahrzeug von den Händlern fordern.
Die Nachlieferung hat laut Gieschen einen wesentlichen Vorteil
gegenüber einem Rücktritt vom Kaufvertrag: Für gefahrene Kilometer
müsse keinerlei Entschädigung gezahlt werden. "Hier gilt die
höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der
ein Neuwagenkunde bei einem mangelhaften - und nicht nachbesserbaren
- Auto, den Händler bei Neulieferung für die Nutzung des reklamierten
Fahrzeugs nicht entschädigen muss." Die Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte
arbeitet in Sachen Entschädigungen für Volkswagen-Kunden mit
Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim zusammen. Gieschen hatte
schon Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass seiner Ansicht nach
VW-Besitzern aufgrund von EU-Recht eine Neulieferung ohne Anrechnung
eines Nutzungsentgelt zusteht.
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und
Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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