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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
am Mittwoch, dem 07. September 2016, um 10.00 Uhr,
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
1120 Wien, Am Europlatz 2.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 17. August
2016auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/ investor_relationszugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 6,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
17. August 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120
Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Hans Lang,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 29. August 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
Abteilung Investor Relations, Mag. Hans Lang, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic(at)kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gem § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an Herrn Mag. Hans Lang übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per E- Mail an
ir.kapschtraffic(at)kapsch.net, oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709,
übermittelt werÂden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der TagesordÂnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 29. August 2016 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem §
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 28. August 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
02. September 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Hans Lang
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die
DepotbestätiÂgung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuÂschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN
AT000KAPSCH9 im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 28. August 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 06. September
2016, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder Boten:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Hans Lang
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuÂschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1- 8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail
michael.knap(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in
13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000
Stück. _ Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im August 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Pressekontakt:
Ingrid Lawicka
Unternehmenssprecherin
Kapsch AG
Am Europlatz 2, 1120 Vienna, Austria
Phone: +43 50811 1705
E-mail: ingrid.lawicka(at)kapsch.net
Investorenkontakt:
Mag. Hans Lang
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2, 1120 Vienna, Austria
Phone: +43 50 811 1122
E-mail: ir.kapschtraffic(at)kapsch.net
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic(at)kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch