PresseKat - Vorsicht bei Blaulicht und Martinshorn / ADAC: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind bei dring

Vorsicht bei Blaulicht und Martinshorn / ADAC: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind bei dringenden Einsätzen von der Straßenverkehrsordnung weitgehend befreit (FOTO)

ID: 1387596

(ots) -
Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs,
müssen Autofahrer "freie Bahn" schaffen. Beide Zeichen signalisieren,
dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den
Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro
Verwarnungsgeld.

Aufgrund von Sonderrechten dürfen Einsatzfahrzeuge beispielsweise
das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn
dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. "Freie
Bahn" schaffen bedeutet je nach Verkehrslage und örtlichen
Verhältnissen, äußerst rechts heranzufahren und dort entweder
anzuhalten oder langsam weiterzufahren. Im Stadtverkehr kann ein
Ausweichen nach links auf eine Abbiegespur sinnvoll sein.

Wer beim Platzmachen über eine rote Ampel in eine Kreuzung
einfährt und dabei geblitzt wird, muss grundsätzlich nichts
befürchten. Da häufig auch das Einsatzfahrzeug geblitzt wird, ist der
Grund für das Einfahren dokumentiert; der Autofahrer muss kein
Bußgeld wegen Rotlichtverstoßes befürchten.

Bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen ist umgehend eine
Rettungsgasse zu bilden, damit die Fahrzeuge mit Blaulicht und
Martinshorn schnellstmöglich zum Unfallort gelangen. Auf Autobahnen
und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die
Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren
oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts.
Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut
oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen.

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Datum: 09.08.2016 - 10:00 Uhr
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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