PresseKat - Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen / R+V-Infocenter: Keine Wertsachen im Koffer

Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen / R+V-Infocenter: Keine Wertsachen im Koffer lassen - Gepäckraum prüfen

ID: 1387706

(ots) - Noch einmal Sonne tanken, bevor das Flugzeug
abends Richtung Heimat startet - aber wohin mit dem Gepäck? Viele
Urlauber lassen ihren Koffer bis zur Abreise im Gepäckraum des Hotels
stehen. Doch wenn er verschwindet, bleibt der Gast oft auf dem
Schaden sitzen. "Normalerweise haften weder Veranstalter noch
Hotelbesitzer für den Diebstahl", sagt Christine Gilles,
Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V
Versicherung.

Dies gilt auch, wenn der Reiseleiter den Gepäckraum empfohlen hat.
"Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, am Abreisetag auf das
Gepäck aufzupassen - ein solcher Service gehört nicht zu den
vertraglichen Leistungen", erklärt Christine Gilles. "Meistens
handelt es sich um eine Gefälligkeit des Hotels." Da das Angebot für
den Gast kostenfrei ist, haftet der Hotelier nur dann, wenn ihm ein
Verschulden nachgewiesen werden kann. Urlaubern empfiehlt
R+V-Expertin Gilles deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr
Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall ist es ratsam,
den Raum zu prüfen, auch ob Fremde ihn einfach betreten können." Im
Zweifelsfall sollten Reisende lieber ein Schließfach buchen oder sich
in ein Café setzen und den Koffer dort im Auge behalten.

Glück im Unglück haben Urlauber, die eine Reisegepäckversicherung
haben. Sie können darauf hoffen, den Verlust ersetzt zu bekommen.
Viele Wertgegenstände, Tickets und Ausweisdokumente sind allerdings
nicht versichert.

Urlauber, die ihr Quartier in Deutschland gebucht haben, sind
rechtlich besser gestellt. Stiehlt jemand das Gepäck aus dem
Aufbewahrungsraum, haftet normalerweise der Hotelier - unabhängig
davon, ob er schuld ist oder nicht. Wie viel er bezahlen muss, hängt
von den Ãœbernachtungskosten ab. "Normalerweise ist die
verschuldensunabhängige Haftung auf 3.500 Euro begrenzt", weiß




R+V-Expertin Gilles. Für Wertgegenstände gelten besondere Regeln: Der
Hotelier kann verlangen, dass der Urlauber sie im Tresor hinterlegt.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de


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Datum: 09.08.2016 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Urlaub & Reisen



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