(ots) - Landgericht Braunschweig veröffentlicht
Vorlagebeschluss im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die
Volkswagen AG
Der am Montag veröffentlichte Vorlagebeschluss des Landgerichts
Braunschweig vom 05.08.2016 (Aktenzeichen 5 OH 62/16) ist ein
Meilenstein in der juristischen Aufbereitung des Skandals.
Rechtsanwalt Martin Wolters, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Partner der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf,
beleuchtet die weitreichende Bedeutung für das folgende
Klageverfahren.
Der Beschluss legt die so genannten Feststellungsziele in dem
Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Volkswagen AG fest, erläutert
der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters von mzs
Rechtsanwälte den Beschluss: "Das Gericht hat auf Grundlage der
eingereichten Klagen mit Musterfeststellungsanträgen, darunter über
30 von mzs Rechtsanwälte, die aufzuklärenden Tatsachen systematisiert
und strukturiert. Der Beschluss bildet die Richtschnur für die nun
vom Oberlandesgericht Braunschweig vorzunehmende
Sachverhaltserforschung." Geklärt werden muss, ab wann eine
Insidertatsache vorlag und wann sie bekannt gemacht werden musste.
Auch geht es um grundsätzliche Fragen zur Schadenshöhe. Als frühestes
für das Verfahren relevante Ereignis wird im Vorlagebeschluss die
möglicherweise schon im Jahre 2005 getroffene Entscheidung genannt,
Abschalteinrichtungen (sog. Defeat Devices) bei den Fahrzeugen mit
Dieselmotoren des Typs EA 189 zu implementieren.
Musterverfahren bringt Klarheit
"Die Ergebnisse des Musterverfahrens werden allen Anlegern zu Gute
kommen, die sich an dem Verfahren beteiligen", erläutert Wolters und
ergänzt: "Für Anleger, die das Risiko einer eigenen Klage scheuen,
aber dennoch eine Verjährungshemmung erreichen möchten, bietet das
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) die kostengünstigere
Möglichkeit einer Anspruchsanmeldung." Das Oberlandesgericht wird nun
einen Musterkläger auswählen und im Klageregister bekannt machen.
Sobald dies erfolgt ist, können Ansprüche angemeldet werden.
Wer Aktien von Volkswagen oder darauf bezogene Derivate vor dem
22. September 2015 erworben hat, sollte sich bei einem Fachanwalt
über geeignete Rechtsverfolgungsmaßnahmen informieren.
Die Vorgeschichte: Die Volkswagen AG Vorzugsaktie (ISIN
DE0007664039) gehört zu den umsatzstärksten Titeln im DAX. Durch eine
verspätete Publikation von Insiderinformationen zu den
Abgasmanipulationen bei Volkswagen Diesel-PKW könnten deshalb
zehntausende Aktienkäufer, aber auch Erwerber von Derivaten
geschädigt worden sein. Die Gesamthöhe der bereits gerichtlich
geltend gemachten Schadensersatzansprüche liegt bei knapp vier
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
RA Wolters
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