(ots) - Eine vermeintlich harmlose Nebentätigkeit am
Steuer ist der Auslöser für etwa jeden zehnten Unfall mit
Personenschaden. Inzwischen ist die geschätzte Zahl der
Ablenkungsunfälle ähnlich hoch wie die der Alkoholunfälle. Vor allem
Smartphones lenken Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab. Der ADAC
informiert über mögliche Folgen von Unachtsamkeit.
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder die sonstige
Nutzung des Mobiltelefons, wenn es in die Hand genommen wird, ist
ausdrücklich verboten. Den Fahrer erwartet ein Punkt in Flensburg
sowie eine Geldbuße von 60 Euro. Wer als Radfahrer das Mobiltelefon
verbotswidrig nutzt, muss 25 Euro Verwarnungsgeld zahlen.
Wer unachtsam eine rote Ampel missachtet, wird zur Kasse gebeten -
unabhängig vom Verkehrsmittel. Fußgänger droht ein Verwarnungsgeld
von 5 bis 10 Euro, Radfahrern ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und
ein Punkt, Autofahrern mindestens 90 Euro und ein Punkt. Je nachdem
wie lange eine Ampel rot war, kann es noch teurer werden: Dann geht
es um zwei Punkte und um ein Fahrverbot.
Beeinträchtigt laute Musik das Gehör des Fahrzeugführers, muss er
mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Für Fußgänger
gibt es kein ausdrückliches Verbot.
Ist ein Unfall auf Ablenkung zurückzuführen, kann das Probleme bei
der Regulierung des eigenen Schadens mit der Kaskoversicherung mit
sich bringen. Entscheidend ist, ob der Fahrer grob fahrlässig
gehandelt hat, also seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt
hat. Hier könnte sich die Versicherung weigern, den Schaden des
Versicherten ganz oder teilweise zu übernehmen. Der ADAC rät, in der
Kfz-Kaskoversicherung einen Tarif abzuschließen, bei dem auf den
Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Fahrradfahrer und
Fußgänger sollten unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung
abschließen, um nicht für Schäden Dritter aufkommen zu müssen.
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