(ots) - Auch in diesem Jahr hat die Stiftung Vorsorge
wieder zwei Promotionsvorhaben ausgewählt, die als besonders
förderungswürdig bewertet und mit einer Förderung von je 1.000,00 EUR
bedacht wurden. Dabei war in den vorgelegten Arbeiten festzustellen,
dass der Trend zur Internationalisierung des Erbrechtes nach
Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung nun auch die
juristische Forschung erreicht hat.
An der Universität Köln, Lehrstuhl Prof. Dr. Mansel, promoviert
Frau Inga-Maria Mörsdorf zum Thema "Fraus legis im europäischen
internationalen Erbrecht". Hierdurch wird bereits zu einem frühen
Zeitpunkt ein wertvoller Beitrag zu der Frage geleistet, wie die
Grenze zwischen zulässiger Rechtswahl nach der Europäischen
Erbrechtsverordnung und unzulässiger Gesetzesumgehung zu ziehen ist.
Das zweite Stipendium geht in diesem Jahr an Herrn Johan Schrader,
der in Göttingen am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Lipp zum Thema
"Gesundheitsvollmacht als Vertrauensakt" forscht. Der
Untersuchungsgegenstand ist von hoher praktischer Relevanz, da
zentrale Fragen der Reichweite der Entscheidungsfreiheit des
Bevollmächtigen in Gesundheitsfragen, die in einer Patientenverfügung
oder einer Vorsorgevollmacht niedergelegt sind, untersucht und
hoffentlich einer Klärung zugeführt werden.
Wir gratulieren und bedanken uns auch herzlich bei allen weiteren
Bewerbern, die ihre Unterlagen eingereicht haben und leider keine
Berücksichtigung finden konnten.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Andreas Keßler
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