(ots) - Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht
eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte
und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Zu
geringer Sicherheitsabstand ist einer der Hauptursachen für schwere
Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Daher überwacht die Polizei den
richtigen Abstand mit Videoaufzeichnungen.
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so
groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der
Vordermann plötzlich bremst. Dies ist nach der Rechtsprechung dann
eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht
unterschritten wird. Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die
eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten
vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug
diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.
Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der
Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten
wird - wenn beispielsweise Vorausfahrende abbremsen oder einscheren
und nicht die Möglichkeit besteht, zum Beispiel durch vorsichtiges
Abbremsen, den Abstand wieder herzustellen.
Fährt jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat -
als Nötigung - in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über
eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden
strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat
er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.
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