(ots) -
Von August bis Oktober beginnt für viele junge Menschen ein
spannender neuer Lebensabschnitt: der Einstieg ins Berufsleben im
Rahmen einer Ausbildung. Dabei sollten sich Berufsanfänger beim
Arbeitgeber gleich auch über die Möglichkeiten vermögenswirksamer
Leistungen informieren sowie zusätzliche Zuschüsse vom Staat in
Anspruch nehmen. Die Deutsche Vermögensberatung AG weist darauf hin,
dass bei voll ausgeschöpfter Förderung so über 600 Euro pro Jahr zum
Azubi-Gehalt dazukommen können.
In den ersten Wochen stehen für die meisten Azubis neuartige
Aufgaben und Herausforderungen im Vordergrund. Vielen Lehrlingen
bleibt da wenig Zeit, sich auch noch um finanzielle Angelegenheiten
zu kümmern. Dabei ist es bei dem relativ überschaubaren Azubi-Gehalt
durchaus lohnenswert: Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
kamen Azubis im Westen der Bundesrepublik 2015 auf durchschnittlich
832 Euro tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat, im Osten
Deutschlands verdienten Lehrlinge monatlich im Schnitt 769 Euro. "Da
geht noch was!", sagen die Experten der DVAG und verweisen auf die
vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Staat mit der sogenannten
Arbeitnehmersparzulage unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch
zusätzlich fördert.
Keine falsche Bescheidenheit und Scheu
Neben dem grundsätzlich bestehenden Recht, vom Lohn einen gewissen
Betrag als VL in eine Geldanlage abführen zu lassen, erhalten viele
Arbeitnehmer arbeits- oder tarifvertraglich zugesicherte VL vom
Arbeitgeber selbst. Doch viele Lehrlinge kennen diese Angebote ihrer
Unternehmen nicht oder trauen sich nicht, gleich zum Berufsstart
diesbezüglich nachzufragen. "Diese Art Zusatzlohn kann bis zu 40 Euro
pro Monat betragen und nach sieben Jahren Mindestanlagezeit mehr als
3.000 Euro einbringen", wissen die Vermögensberater der DVAG und
ermutigen Berufsanfänger, sich bei der Personalabteilung oder dem
Betriebsrat zu erkundigen, ob ihnen VL zustehen und falls ja, wie
hoch diese ausfallen.
Die passende Anlageform finden und staatliche Förderung kassieren
Auch wenn arbeitgeberfinanzierte VL nicht gewährt werden, kann
jeder Arbeitnehmer einen Teil des Gehalts direkt in einen
Bausparvertrag oder einen Fondssparplan überweisen lassen, um sich
dadurch eine zusätzliche staatliche Förderung zu sichern. Denn egal
ob vom Arbeitgeber oder mittels eigenem Gehalt finanziert: Beim Bau-
und Fondssparen können Arbeitnehmer in den Genuss der sogenannten
Arbeitnehmersparzulage kommen, wenn das zu versteuernde
Jahreseinkommen weniger als 20.000 Euro beträgt. Und das trifft auf
die allermeisten Azubis zu. "Mit dieser staatlichen Förderung werden
die VL im Falle eines Bausparvertrags mit bis zu 43 Euro und bei
einem Fondssparplan mit bis zu 80 Euro pro Jahr bezuschusst",
erläutern die DVAG-Experten. Um die zu bekommen, lohnt es sich sogar,
notfalls den Beitrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche auf den für
die Förderung sinnvollen Maximalbetrag aufzustocken. Ein zusätzlicher
Tipp: "Theoretisch kann sogar in beide Anlageformen eingezahlt
werden, um beide staatlichen Fördergelder mitzunehmen." Rechnet man
diese Zuschüsse und die arbeitgeberfinanzierten VL zusammen, können
Azubis so über 600 Euro mehr im Jahr kassieren. Die persönlichen
Sparziele sollten ausschlaggebend für die jeweils passende
Anlage-Variante sein. Eine fachkundige Beratung ist deshalb auf alle
Fälle ratsam.
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de
www.dvag.com