PresseKat - Aussteigen auf der Autobahn verboten / ADAC erklärt die Stau-Spielregeln / Rettungsgasse ist Pflich

Aussteigen auf der Autobahn verboten / ADAC erklärt die Stau-Spielregeln / Rettungsgasse ist Pflicht

ID: 1388832

(ots) - Wer sich im Autobahn-Stau nicht an die
Verkehrsregeln hält, riskiert Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die
wichtigsten Spielregeln zusammengestellt.

Das A und O im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Bei
Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten.
Weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes
stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen
Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz
weiterzufahren. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall
abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld
zahlen.

Das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist
verboten. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich.
Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.
Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange
Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige
verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne
Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht
ausgeschaltet ist. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz
oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt,
riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar
wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu
auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein
Monat Fahrverbot.

Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem
linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist.
Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem




rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h
gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam
in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen,
höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine
Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 12.08.2016 - 10:00 Uhr
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