PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einberufung zur
Hauptversammlung

ID: 1389477

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, 14. September 2016 um 13:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten
der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz,
stattfindenden 29. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford
Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.04.2016
samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des
IFRS-Konzernabschlusses zum 30.04.2016 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie Bericht über das
im UGB-Jahresabschluss zum 30.04.2016 ausgewiesene Bilanzergebnis 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per
30.04.2016 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/16 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2015/16 5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 16. August 2016,
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr




und Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im
Internet unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und
werden bei der Hauptversammlung aufliegen. - UGB-Jahresabschluss zum
30.4.2016 samt Anhang und Lagebericht - Corporate Governance-Bericht
für das Geschäftsjahr 2015/16 - IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2016
samt Konzernanhang und Konzernlagebericht - Bericht des
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 -
Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 - Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 5 - Geschäftsbericht 2015/16
der Wolford Aktiengesellschaft - Formulare für die Erteilung einer
Vollmacht - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht Diese
Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Sonntag, 4. September
2016, 24:00 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe
dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die
der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 11. September 2016, 24:00 Uhr
MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss: Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60 Per E-Mail:
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at Per Post: OeKB CSD GmbH z.H.: Tanja Kruder
HV Operation Center 1 Strauchgasse 1-3, 6. Stock 1010 Wien Per SWIFT:
OCSDATWWHVS

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben über den Aussteller:
Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code) 2. Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN
AT0000834007) des Aktionärs 4. Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 4. September 2016,
24:00 Uhr MEZ) beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein. Die
Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt
gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden
dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre
können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen. Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während
eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt
geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den
relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische
Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten
(natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 13.
September 2016, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60 Per
Post: OeKB CSD GmbH z.H.: Tanja Kruder HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock 1010 Wien Per E-Mail:
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht
erteilt wurde. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den
Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.wolford.com/
de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für
die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht
zwingend. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax
+43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der
Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung
einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben
sind, zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine
anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz")
nicht mehr zulässig.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich zu stellen
(,,schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG) und muss
bis spätestens Mittwoch, 24. August 2016, 24:00 Uhr MEZ, der
Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail:
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at zugehen. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag
jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden,
die die maßgebliche Fassung ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen.
Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von
mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des
Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für
sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 7. September
2016, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574
690-1219 oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5
AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär kann
zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird
darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110 AktG
nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der
Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung
zugänglich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000
Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme
gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die
Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, für die das
Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt
somit insgesamt 4.911.860 Stück stimmberechtigte Aktien. Um den
reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.

Bregenz, im August 2016 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Wolford AG
Maresa Hoffmann
Referentin Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +43 5574 690 1258
investor(at)wolford.com | company.wolford.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
FAX: +43 (0) 5574 690-1219
Email: investor(at)wolford.com
WWW: company.wolford.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX Prime, ATX Global Players
Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York
Sprache: Deutsch


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Datum: 16.08.2016 - 07:31 Uhr
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