(ots) - Jeder kennt diese gefährliche Situation: Der
Vordermann biegt an einer Kreuzung plötzlich und ohne zu blinken ab -
und zwingt die nachfolgenden Autofahrer zu einer blitzschnellen
Reaktion. Doch wie ist das bei einer Kreuzung mit einer abknickenden
Vorfahrtsstraße: Müssen Autofahrer hier den Richtungswechsel
anzeigen? Ein Viertel der deutschen Autofahrer meint "Nein", wie eine
repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt - und
liegt damit falsch. "Wer hier einer abknickenden Vorfahrtsstraße
folgt, muss blinken", so Sina Schmitt, Expertin beim
Kfz-Direktversicherer R+V24. "Schließlich ändert das Fahrzeug seine
Richtung."
Umgekehrt macht die aktuelle Studie der R+V24 aber auch deutlich:
75 Prozent der Autofahrer wissen, dass sie den Blinker bei einer
abknickenden Vorfahrt setzen müssen. "Die Straßenverkehrsordnung
regelt klar, wann ein Autofahrer blinken muss. Nämlich immer, wenn er
die Spur wechselt, wenn er an einem Hindernis vorbeifährt und wenn er
die Richtung ändert", erläutert Sina Schmitt. Fährt der Autofahrer in
der abknickenden Vorfahrtsstraße jedoch geradeaus, muss der Blinker
ausbleiben.
Weitere Regeln zum Blinken
- Abbiegen: Blinken müssen Autofahrer auch auf Fahrbahnen mit
Richtungspfeilen.
- Kreisverkehr: Beim Einfahren darf nicht geblinkt werden, beim
Ausfahren ist Blinken jedoch Pflicht.
- Spurwechsel: Der Autofahrer muss den Ãœberholvorgang per Blinker
rechtzeitig ankündigen - noch bevor er ausschert oder sich
wieder einordnet. Auch wer ein haltendes Fahrzeug oder ein
Hindernis auf der Fahrbahn umfahren will, muss blinken.
- Anfahren: Beim Ausfahren aus einer Parklücke, Einfahren in die
Garage oder Halt am Seitenstreifen müssen Autofahrer blinken.
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