PresseKat - Voller Leistungsbetrag auch bei niedrigen Pflegesätzen / Wichtige Klarstellung bei der Umsetzung de

Voller Leistungsbetrag auch bei niedrigen Pflegesätzen / Wichtige Klarstellung bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

ID: 1389890

(ots) - Leistungskürzungen für Heimbewohner bei sog.
"negativen Eigenanteilen" sind nicht zu erwarten, so sieht es eine
Handreichung des Bundesgesundheits-ministeriums zu Umsetzungsfragen
des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor.

"Der bpa hat schon im letzten Jahr gefordert, dass es nicht zu
Leistungskürzungen bei den Heimbewohnern kommen darf, wenn der
Pflegesatz niedriger ist als die Pflegesachleistung", so bpa
Geschäftsführer Herbert Mauel. "Es ist eine gute Nachricht, wenn auch
künftig Bewohner in Pflegeheimen mit eher niedrigen Pflegesätzen den
vollen Leistungsbetrag aus der Pflegeversicherung erhalten. Ein
Heimplatz wird dadurch insbesondere für viele Bewohner in den neuen
Bundesländern deutlich preiswerter."

Offene Fragen unbeantwortet ließen allerdings die Empfehlungen an
die Pflegeheime zur Information der Versicherten über ihren künftigen
Pflegegrad. Es bestehe die Gefahr, Heimverträge auf vermeidbar
unsicherer Grundlage vereinbaren zu müssen, da viele Pflegekassen die
Bescheide zu den neuen Pflegegraden erst kurz vor Jahresende
verschicken wollen. "Die Fristen sind allen Beteiligten seit über
einem Jahr bekannt. Die Pflegeheime müssen und werden alle
Heimbewohner im November zu den Änderungen in der Pflegeversicherung
und zu den finanziellen Auswirkungen informieren. Umso
unverständlicher ist es, wenn vielen Bewohnern zu diesem Zeitpunkt
keine verlässliche Aussage ihrer Pflegekasse vorliegt", so Mauel
abschließend.

Die Handreichung finden Sie hier: http://www.bpa.de/Fachinformatio
nen-Positionen.19.0.html?&no_cache=1&tx_bpadocumentlist_pi1%5Buid%5D=
621071

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in




Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel.: 030/30 87 88 60


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Frei von Flugangst mit Hypnose bei Dr. Elmar Basse Ein harmonisches Lächeln
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.08.2016 - 17:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1389890
Anzahl Zeichen: 2622

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Voller Leistungsbetrag auch bei niedrigen Pflegesätzen / Wichtige Klarstellung bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.