PresseKat - Mit dem Ehrenamt doppelt Steuern sparen

Mit dem Ehrenamt doppelt Steuern sparen

ID: 1390505

(ots) - Ehrenamtlich engagiert sind rund 40 Prozent aller
Bundesbürger ab zehn Jahren, das ergab die jüngste Erhebung des
Statistischen Bundesamts. Ein Ehrenamt ist nicht nur gesellschaftlich
wichtig, es bietet auch steuerliche Vorteile. Für ihre freiwillige
Mitarbeit dürfen Helfer beispielsweise eine Aufwandspauschale
annehmen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Kosten
des Ehrenamtes, wie beispielsweise Fahrtkosten, können sie häufig von
der Steuer absetzen. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip
erklärt, wie ehrenamtlich Tätige doppelt Steuern sparen können.

Die Ehrenamtspauschale von 720 Euro im Jahr steht jedem zu, der
nebenberuflich und ehrenamtlich im ideellen Bereich tätig ist, etwa
in einem Altenheim, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in
der Vereinsarbeit. Begünstigt werden dadurch zum Beispiel
Vereinsvorsitzende, Feuerwehrleute, freiwillige Kirchenmitarbeiter,
Flüchtlingshelfer oder Jugendleiter. Noch besser fährt, wer sich im
pädagogischen Bereich engagiert, zum Beispiel als nebenberuflicher
Ausbilder, Trainer oder Chorleiter. Er oder sie kann die sogenannte
Ãœbungsleiterpauschale von bis zu 2.400 Euro pro Jahr geltend machen.

Ehrenamtspauschale auch für Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose

Beide Pauschalen sind aber an Bedingungen geknüpft: Erstens muss
das Ehrenamt bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen
Organisation stattfinden. Zweitens muss die Tätigkeit nebenberuflich
sein. Das bedeutet, dass es grundsätzlich nicht mehr als ein Drittel
der Zeit einnimmt, die für den Hauptberuf aufgewendet wird. "Ein
Hauptberuf muss keine bezahlte Arbeit im steuerrechtlichen Sinne
sein. Denn auch Studenten, Arbeitslose und Hausfrauen können von den
Pauschalen profitieren", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei
Finanztip. Eine Hausfrau, die keine weiteren Einkünfte hat, und




beispielsweise 1.720 Euro als angestellte, nebenberufliche Pflegerin
in einem städtischen Tierheim erhält, kann diese komplett behalten.
Denn neben dem Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro stehen ihr auch 1.000
Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu.

Steuern durch Werbungskosten im Ehrenamt mindern

Doppelt Steuern sparen können Ehrenamtliche mit dem
Werbungskostenabzug. Dieser kann die Steuerlast auf das Gehalt im
Hauptberuf senken. "Fährt ein Amateur-Sporttrainer beispielsweise mit
dem eigenen Auto quer durch die Republik und trägt die Fahrtkosten
und andere Aufwendungen selbst, dann ist ein Werbungskostenabzug drin
- zumindest für diejenigen Aufwendungen, die die steuerfreien
Einnahmen übersteigen." Ob mit den steuerfreien Einnahmen der Betrag
gemeint ist, der tatsächlich ausgezahlt wurde oder nur die
Werbungskosten anerkannt werden, wenn sowohl die Einnahmen als auch
die Ausgaben 2.400 Euro übersteigen, sei rechtlich derzeit aber
umstritten. "Auf jeden Fall kann ein aus dem Ehrenamt resultierender
Verlust mit dem Gehalt aus dem Hauptberuf verrechenbar sein. Dies
spart dann noch mal Steuern", erklärt Reuß. Der Grund: Wenn die
Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ausgeschöpft ist, reduziert
jeder Euro an zusätzlichen Werbungskosten die insgesamt zu zahlende
Einkommensteuer. Eine Übersicht mit konkreten Fällen zu den Einnahmen
und Ausgaben von Ãœbungsleitern und den jeweiligen Entscheidungen der
Gerichte stellt Finanztip online zur Verfügung.

Achtung: Der Ãœbungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale
lassen sich nicht für dieselbe Tätigkeit kombinieren. Von beiden kann
aber profitieren, wer unterschiedliche Tätigkeiten ausübt, also zum
Beispiel als Trainer für einen Sportverein tätig ist und außerdem die
Kasse verwaltet. Zu beantragen sind die Pauschalen und Werbungskosten
in der Steuererklärung.

Weitere Informationen zu den Pauschalen
http://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/
http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

Ãœber Finanztip

Finanztip ist das führende gemeinnützige Verbraucherportal für
Finanzen in Deutschland. Wir wollen Verbraucher befähigen, ihre
täglichen Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu
vermeiden und Geld zu sparen. Hierfür recherchieren und analysieren
die Finanztip-Experten ausschließlich im Interesse des Verbrauchers
und bieten praktische Handlungsempfehlungen. Kern unseres kostenlosen
Angebots ist der wöchentliche Finanztip-Newsletter mit mehr als
180.000 Abonnenten. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef
Tenhagen und das Finanztip-Team alle Themen, die für Verbraucher
aktuell wichtig sind: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über
Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern.
Darüber hinaus können sich Verbraucher in der großen
Finanztip-Community mit den Experten und anderen Verbrauchern
austauschen.

Täglich neue Tipps auf Twitter (https://twitter.com/Finanztip),
Google+ (https://plus.google.com/+FinanztipDe/posts) und Facebook
(https://www.facebook.com/Finanztip).



Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Burgenbeleuchtung von experience Veranstaltungstechnik in Neckarsteinach
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1390505
Anzahl Zeichen: 5699

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mit dem Ehrenamt doppelt Steuern sparen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH