(ots) - In den vergangenen Wochen haben sich auf
Deutschlands Autobahnen mehrere tödliche Verkehrsunfälle ereignet,
weil Lastwagen in ein Stauende gerast sind. Bei einem weiteren Unfall
sind heute auf der A 61 bei Koblenz zwei Autoinsassen offenbar schwer
verletzt worden. Dass diese Unfälle keine Seltenheit sind, belegt die
amtliche Statistik des Jahres 2014: Rund 60 Prozent der tödlichen
Unfälle mit Lkw-Fahrern als Hauptverursachern waren Zusammenstöße mit
vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeugen. Eine der häufigsten
Ursachen für Lkw-Unfälle ist nach Angaben des ADAC zu geringer
Abstand zum Vordermann. Auch Ablenkung und Übermüdung spielen bei der
Unfallentstehung eine Rolle.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand auf Autobahnen
beträgt für Lkw, wenn sie schneller als 50 km/h fahren, 50 Meter. Bei
einer Geschwindigkeit von 80 km/h bleiben dem Fahrer also nur zwei
Sekunden Zeit zu reagieren. Doch in der Realität beträgt der Abstand
oft nur wenige Meter - Auffahrunfälle mit schwerwiegenden Folgen sind
damit praktisch unausweichlich. Ist ein Brummi-Fahrer zudem abgelenkt
oder übermüdet, verlängert sich die Reaktionszeit entsprechend.
Seit November 2015 müssen alle in der EU neu zugelassenen Lkw mit
mehr als acht Tonnen Gewicht mit einem Notbremsassistenten
ausgestattet sein. Bis alle Fahrzeuge mit dem automatischen
Hilfssystem ausgerüstet sind, werden noch Jahre vergehen. Ab 2018
wird der Assistent auch Pflicht in allen Nutzfahrzeugen ab 3,5
Tonnen. Eine Nachrüstung ist aufgrund des komplizierten Eingriffs in
die Bremssteuerung nicht möglich. Und auch der Notbremsassistent ist
kein Garant für mehr Sicherheit: Es besteht die Gefahr, dass
Lkw-Fahrer ihn dauerhaft ausschalten, weil sie ansonsten nicht so nah
an den vorausfahrenden Lkw heranfahren können. Dies ist auf
Autobahnen gängige Praxis, insbesondere vor Überholvorgängen. Ohnehin
ist die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Wirkung des
Bremsassistenten bescheiden: Er muss die Geschwindigkeit um lediglich
10 km/h reduzieren.
Der ADAC spricht sich dafür aus, dass die Polizei ihre
Verkehrskontrollen ausweitet. Dazu gehört, die geltenden
Lkw-Abstandsregelungen konsequenter zu überwachen und zu ahnden,
ebenso die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten. Der Notbremsassistent
sollte nicht dauerhaft ausgeschaltet werden können. Schließlich
sollte der Bremsassistent das Tempo um mindestens 40 km/h bei einem
stehenden Hindernis reduzieren. Selbst dann hat der 40-Tonner noch
die gleiche zerstörende Energie wie ein Mittelklasse-Fahrzeug, das
mit 200 km/h ungebremst ins Stauende einschlägt.
Autofahrer sollten bei Erkennen eines Staus sofort das
Warnblinklicht anschalten und den nachfolgenden Verkehr im
Rückspiegel beobachten. Wer ausreichend Abstand zum Vordermann hält,
kann sich notfalls mit seinem Auto auf den Standstreifen retten.
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