(ots) - Linke: Kassen müssen Kosten für Totenschein
übernehmen
Fraktionssprecher fordert Entlastung der trauernden Angehörigen
Osnabrück. Nach dem Willen der Linksfraktion im Bundestag sollen
Angehörige nicht länger die Rechnung für die Leichenschau bei
verstorbenen Verwandten zahlen. Im Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der krankenhauspolitische
Sprecher Harald Weinberg, es sei unzumutbar, Hinterbliebene in einer
solchen Ausnahmesituation mit der Kostenfrage zu belasten. Zudem
seien sie kaum in der Lage, die ärztliche Rechnung auf Korrektheit zu
überprüfen. Weinberg forderte: "Um das Problem zu beheben, sollten
die Kosten für die Todesfeststellung im Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden."
Auf eine Anfrage der Linksfraktion teilte das
Bundesgesundheitsministerium mit, eine generelle Kostenübernahme
durch die gesetzlichen Krankenkassen sei nicht vorgesehen. Die
entsprechenden Leistungen gehörten nicht zu ihren Aufgaben. Weinberg
kritisierte das als heuchlerisch. Das Ministerium verwies darauf,
dass sich Angehörige bei Fragen zur Rechnung an die jeweiligen
Landesgesundheitsämter wenden könnten. Das Amt für Niedersachsen
bestätigte, das täglich entsprechende Fragen eingingen. Weinberg
kritisierte: "Das bisherige Verfahren ist nicht zielführend und
bietet die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug."
Stirbt ein Mensch zu Hause müssen die Angehörigen die Kosten für
die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und die Ausstellung des
Totenscheins übernehmen. Beim Tod im Krankenhaus ist dies von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
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