(ots) - Derzeit werden 90 Prozent gemischt anfallender
Gewerbeabfälle nicht recycelt sondern verbrannt - DUH fordert
gemeinsame Recyclingquote für alle Gewerbeabfälle und Hinterlegung
der Nachweise zur Befreiung von Getrennt- und Sortierpflichten bei
den Landesbehörden
Das Bundesumweltministerium hat am 5. August 2016 einen Entwurf
der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Dieser soll eigentlich das
Recycling von Gewerbeabfällen deutlich verbessern. Bislang werden von
jährlich sechs Millionen Tonnen gemischt anfallenden Gewerbeabfällen
mehr als 90 Prozent verbrannt. Durch die Verfeuerung von Altpapier,
Kunststoffen und Metallen gehen unnötig Ressourcen verloren, die an
anderer Stelle aufwendig erzeugt werden müssen. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) hält den aktuellen Entwurf der
Gewerbeabfallverordnung allerdings für stark verbesserungsbedürftig.
Sie fordert eine gemeinsame Recyclingquote für getrennte und
gemischte Gewerbeabfälle sowie eine Hinterlegungspflicht von
Nachweisen zur Befreiung rechtlicher Verpflichtungen.
Anders als bei der Entsorgung getrennt erfasster Haushaltsabfälle,
sind bei getrennt erfassten Gewerbeabfällen nach dem jetzigen
Verordnungsentwurf keine Recyclingquoten zu erfüllen. Aus Sicht der
DUH kann jedoch eine optimale stoffliche Verwertung nur dann
gewährleistet werden, wenn Recyclingquoten auch für getrennt erfasste
Gewerbeabfälle vorgegeben werden.
"Erstes Ziel muss es sein, dass mehr unvermeidbare Gewerbeabfälle
getrennt gesammelt werden, um möglichst sortenrein mehr Wertstoffe
hochwertig recyceln zu können. Doch der aktuelle Verordnungsentwurf
wirkt genau dem entgegen, in dem er eine Recyclingquote von 30
Prozent ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle vorsieht. Das
kann dazu führen, dass werthaltige Abfälle nicht mehr getrennt
gesammelt werden, damit die Recyclingquote für Gemischtabfälle
erreicht wird", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.
Zudem ist eine Recyclingquote ausschließlich für gemischte
Gewerbeabfälle nicht praktikabel. Werden Gewerbeabfälle konsequent
getrennt erfasst, dann ist die gesetzliche Recyclingquote für
gemischten Abfall kaum erreichbar, weil nicht mehr ausreichend
recyclingfähige Wertstoffe enthalten sind. Werden Gewerbeabfälle
dagegen nicht getrennt erfasst, dann ist die aktuell vorgeschlagene
Recyclingquote von 30 Prozent für Gemischtabfälle zu niedrig, weil
noch sehr viele Wertstoffe im Gemisch vorhanden sind. Deshalb ist nur
die Festlegung einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennt erfasste
und gemischte Gewerbeabfälle sinnvoll.
Besonders problematisch ist, dass die Gewerbeabfallverordnung
viele Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammlung zulässt, die in
der Praxis kaum überprüft werden. Der aktuelle Verordnungsentwurf
sieht vor, dass Abfallerzeuger die Unterlagen zur Befreiung von den
gesetzlichen Pflichten erst auf Verlangen der Behörden vorlegen
müssen. Aus Sicht der DUH ist dies eine Einladung zur Nichteinhaltung
der Verordnung.
"Wenn der Bürger seinen Hausmüll falsch sortiert, läuft er Gefahr,
dass die Tonne vom Entsorger stehen gelassen wird und Strafen drohen
- hier funktioniert die Kontrolle. Im Gegensatz dazu sollen
Gewerbetreibende einen Freifahrtschein erhalten. Behörden verzichten
nach unseren Erfahrungen weitgehend auf die Kontrolle von
Abfallerzeugern und überprüfen im Regelfall auch nicht, ob die
Ausnahmen, die sie in Anspruch nehmen, gerechtfertigt sind", sagt der
DUH-Referent für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die
Ausnahmeregelungen führten dazu, dass am Ende bei der gleichen Menge
an Haushaltsmüll und Gewerbeabfall die Recyclingquote beim
Haushaltsmüll höher sei.
Die DUH fordert daher, dass Abfallerzeuger zukünftig
unaufgefordert und verpflichtend Nachweise bei den zuständigen
Behörden hinterlegen müssen, wenn sie von Ausnahmeregelungen Gebrauch
machen möchten. Die Abfallerzeuger würden dadurch sensibilisiert und
müssten jeder Zeit mit einer Überprüfung der hinterlegten Dokumente
rechnen.
Für den Fall, dass Abfallerzeuger von der Getrennthaltungs- und
Sortierpflicht befreit sind, wird im aktuellen Verordnungsentwurf
eine ausschließlich energetische Verwertung der Gewerbeabfälle
zugelassen. Damit diese Regelung kein Schlupfloch zur Verbrennung von
Abfällen darstellt, sollte in der Verordnung festgelegt werden, dass
das Recycling grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung hat. Und zwar
auch für Abfälle, die nicht getrennt erfasst oder sortiert werden.
Links:
Weiterführende Informationen zu Gewerbeabfällen:
http://www.duh.de/5347.html
Stellungnahme der DUH zur Novellierung der
Gewerbeabfallverordnung: http://l.duh.de/ndyig
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
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