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Pflichtteil: Entziehung kaum möglich

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In zahlreichen Familien kommt es bei der Verteilung des Erbes zum Streit. Insbesondere über den sog. Pflichtteil und die rechtlichen Möglichkeiten diesbezüglich sind nur wenige Personen informiert.

(firmenpresse) - Um nahe Angehörige vor einer vollständigen Übergehung durch den Erblasser zu schützen, gibt es den sog. Pflichtteil. Anspruch haben nach dem Gesetz Kinder, Kindeskinder, Eltern, Ehe- und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, wenn sie in einem Testament enterbt wurden. Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben einen Anspruch auf Geldzahlung. Die Höhe ist an das Verwandtschaftsverhältnis geknüpft und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbrechtes.

Durch ein Testament möchte ein Erblasser in erster Linie diejenigen bedenken, welche sich ihm zu Lebzeiten verdient gemacht haben. Viele gehen davon aus, dass Personen im Gegenzug auch vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können. Den Pflichtteil ganz zu entziehen, ist entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben jedoch kaum möglich. Nur in ganz besonderen, eng gefassten Ausnahmefällen kann ein Pflichtteil entzogen werden. Hat sich ein gesetzlicher Erbe nichts zuschulden kommen lassen, ist es im Grundsatz nicht möglich, den Pflichtteil zu entziehen. "Als einzige Option kann sich der Erblasser mit dem Pflichtteilsberechtigten im Vorfeld auf einen Verzicht mittels notariellem Vertrag einigen", so der Münchner Rechtsanwalt Domenic Böhm. Ein solcher Verzicht kann dabei entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

"Insbesondere wenn das Erbe aus Sachwerten wie Immobilien besteht, gilt es für den Pflichtteil Besonderheiten zu beachten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man unbedingt fundierten rechtlichen Rat einholen.", bloggt der Erbrechts-Experte Rechtsanwalt Domenic Böhm. Den Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte erreichen derzeit zahlreiche Fragen zu den Themen Pflichtteil und Testament, weswegen er eine Informationswebsite unter www.erbrecht-anwalt.de online gestellt hat. Interessierte finden dort neben Antworten auf die häufigsten Fragen unter anderem auch aktuelle Blogbeiträge rund um das Thema Pflichtteil und weitere erbrechtliche Fragestellungen. Ebenso ist es möglich, eine kostenlose Kurzanfrage zu einem Pflichtteilsanspruch oder verschiedenen anderen Themen im Erbrecht auszufüllen. Innerhalb weniger Stunden erhalten Ratsuchende dann eine erste Einschätzung zum Thema Geltendmachung eines Pflichtteils und/oder Beratung zu einem Pflichtteilsverzicht.





Bei der Geltendmachung eines Pflichtteils auf die Erfahrungen eines Anwalts zu vertrauen, ist für Erben ein wichtiger Schachzug, um eine unzulässige Verteilung der Erbmasse zu umgehen.

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RA Domenic Böhm
SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
Sckellstr. 6
81667 München

Telefon: (089) 716 772 31-0
Fax: (089) 716 772 31-9

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Datum: 22.08.2016 - 14:10 Uhr
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