(ots) - Ein Vorbild für die Welt
Der Timbuktu-Prozess gegen den Malier Ahmad al-Mahdi vor dem
Internationalen Strafgerichtshof (ICC) schreibt Geschichte. Erstmals
erkennt die internationale Justiz Kulturzerstörung als
Kriegsverbrechen an. Indem die Richter in Den Haag die entsprechende
Anklage zur Hauptverhandlung zuließen, haben sie das unabhängig vom
Urteil - bei dem es um das Ausmaß der Schuld des einzigen Angeklagten
geht - bereits festgelegt.
Das müsste eigentlich Präzedenzcharakter haben. Die Zerstörung der
Buddha-Statuen von Bamiyan in Afghanistan durch die Taliban, das
Wüten des "Islamischen Staates" in Palmyra in Syrien - es gibt viele
Fälle der mutwilligen Vernichtung von Kulturerbe, die vor Gericht
gehören. Die Mausoleen von Timbuktu gehören keineswegs zu den
einzigartigen Kulturgütern der Welt, aber die Zielsetzung hinter
ihrer Zerstörung durch Islamisten ist eine universelle, die nicht
länger straflos bleiben darf.
Allerdings wird dies nie geschehen, denn für Syrien ist der ICC
nicht zuständig, weil Syrien kein Mitglied ist und der
UN-Sicherheitsrat nicht tätig werden wird. Dabei ist der Artikel des
ICC-Statuts, der jetzt im Timbuktu-Prozess zur Anwendung kommt, wie
geschaffen zur Aufarbeitung des syrischen Kriegs. Er verbietet
"vorsätzliche Angriffe auf Gebäude, die dem Gottesdienst, der
Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Wohltätigkeit
gewidmet sind, auf geschichtliche Denkmäler, Krankenhäuser und
Sammelplätze für Kranke und Verwundete". Also genau all das, was die
Assad-Regierung seit Jahren tut.
Die Prozesse des Internationalen Strafgerichtshofs werden oft
dafür kritisiert, dass sie lediglich gegen Afrikaner geführt werden.
Das ist korrekt, bedeutet aber umgekehrt, dass Afrika zum Vorreiter
wird bei der internationalen Ahndung von Kriegsverbrechen. Das
Timbuktu-Verfahren sollte den Rest der Welt an all die anderen
Verbrechen erinnern, die ungesühnt bleiben - nicht nur im kulturellen
Bereich.
Pressekontakt:
taz - die tageszeitung
taz Redaktion
Telefon: 030 259 02-255, -251, -250