PresseKat - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Achtung - viele dürften unwirksam sein!

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Achtung - viele dürften unwirksam sein!

ID: 1392030

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss individuell überprüft werden, ob diese Vollmachten und Verfügungen vollumfänglich wirksam sind.

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB entfaltet nur dann eine unmittelbare Bindungswirkung, wenn in ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen aber auch nicht überspannt werden. Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen (BGH, Beschluss vom 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16).

Achtung eine Vielzahl von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen aufgrund des vorgenannten Beschlusses des Bundesgerichthofs erneuert bzw. ergänzt werden.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie sich eine Beratung zum Thema? Dann nutzen Sie die Rechtsberatung der Rechtsanwälte Kotz (Siegen/Kreuztal/Olpe): www.ra-kotz.de/rechtsberatung-online. Gerne überprüfen wir Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder helfen Ihnen bei der Erstellung wirksamer Verfügungen und Vollmachten (siehe auch: Erbrechtsiegen.de zum Thema Patientenverfügungen für den medizinischen Notfall.).




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwälte Kotz GbR sind Ihr Ansprechpartner wenn es um das Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und das Erbrecht geht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu allen anderen Rechtsfragen kompetent und zuverlässig zur Seite. Rufen Sie uns an, oder nutzen unsere Möglichkeit zur Online-Beratung.



Leseranfragen:

Siegener Strasse 104 - 106, 57223 Kreuztal



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Ciper & Coll. erhöhen Ihre Erfolgsstatistik: Aktuelle Prozesserfolge der Kanzlei für Medizinrecht Doppelte Haushaltsführung: Nähe zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte kann Kostenabzug ausschließen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 23.08.2016 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1392030
Anzahl Zeichen: 2375

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian Kotz
Stadt:

Kreuztal


Telefon: 02732 791079

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Achtung - viele dürften unwirksam sein!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Kotz GbR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht ...

Grundzüge des Strafrechts "Wer Unrecht tut, muss bestraft werden". Was im allgemeinen Verständnis so plausibel und einfach klingt, ist es bei genauerem Hinsehen ganz und gar nicht. Denn warum eigentlich muss eine Person bestraft werden ...

Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse ...

In den 80er- und 90er-Jahren lockten Bausparkassen Kunden mit Guthabenzinsen von bis zu 5 Prozent. Solche Zinserträge sind heutzutage mit sicheren Anlagen kaum mehr zu erzielen. An den vertraglich vereinbarten Zinssatz ist die Bausparkasse jedoch we ...

Verkehrsunfall - Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten? ...

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragen durchschnittlich nur 15 % der Geschädigten einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche. Hierdurch verzichten die Geschädigten in der Regel auf erhebliche Scha ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Kotz GbR