Das britische Konsulat hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es Touristen bittet, von absurden Anfragen wie bspw. Restauranttipps abzusehen.
(firmenpresse) - Das britische Konsulat hat vor kurzem mit einer Pressemitteilung auf Touristen reagiert, die die Zeit des Amtes mit unsinnigen Anfragen verschwendet haben. Denn diese haben das Konsulat wiederholt aus ihrem Urlaub angerufen und lächerliche Fragen gestellt bzw. Tipps verlangt. Zu den abstrusesten Anfragen gehören bspw. Restauranttipps oder die Frage, wo man denn am besten einen Babysitter im Ausland finden würde. Daher sah sich das Konsulat dazu gezwungen, eine Mitteilung zu veröffentlichen, in der es darüber aufklärt, für welche Aufgaben es verantwortlich ist. Außerdem ergänzt es, wann Sie sich lieber an Ihren Versicherungsanbieter wenden sollten. Denn beide Instanzen sind wichtig, wenn Sie während Ihrer Reise Probleme haben.
Aufgaben des Konsulats
Die Rolle eines Konsulats ist es prinzipiell, als Verwaltung eines bestimmten Landes im Ausland zu fungieren. Es ist verantwortlich für die eigenen Staatsbürger, wenn diese im Ausland (dort, wo das Konsulat sich befindet) reisen.
Zu den Hauptaufgaben gehören das Bearbeiten und Ausstellen von wichtigen Dokumenten wie bspw. verlorenen oder abgelaufenen Pässen. Außerdem gibt das Amt Informationen zum Wohnort, Arbeitserlaubnis und dem Immigrationsprozess.
Für Familien sollte das Konsulat die erste Anlaufstelle sein, wenn es um Hochzeit, Geburten, Todesfälle, Scheidungen oder Adoptionen geht. Und auch bei Sicherheitsbedenken ist das Amt der richtige Ansprechpartner. Es gibt Informationen zum Risiko, die die Reise in andere Länder bergen könnte.
Aufgaben des Versicherungsanbieters
Im Gegensatz dazu steht der Anbieter Ihrer Jahresreiseversicherung, an welchen Sie sich zuallererst natürlich bei Fragen zu Ihrem Versicherungspaket wenden sollten. Sind Sie sich bspw. unsicher, was alles abgedeckt ist, ist nicht das Konsulat, sondern die Versicherung der erste Ansprechpartner. Nichtsdestotrotz sollten Sie allerdings bereits vor Abreise über solche Details informiert sein.
Geteilte Aufgaben
In einigen seltenen Fällen ist es gerechtfertigt, dass Sie sowohl Ihre Versicherung als auch das Konsulat kontaktieren. Unter solche Ausnahmen fallen bspw. tödliche oder gefährliche Unfälle oder eine Evakuierung. Dann sollten Sie das Konsulat zum weiteren Vorgehen befragen und bei Ihrem Versicherungsanbieter abklären, inwiefern Kosten des Vorgangs getragen werden.
KEINE geteilte Aufgabe sind hingegen Tipps zu Freizeitaktivitäten oder die Frage nach dem nächsten verlässlichen Babysitter. Damit sollten Sie weder das Konsulat noch Ihre Versicherung stören und so deren wertvolle Zeit verschwenden.
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