(ots) - Kontrollen der DUH bei 45 Handelsunternehmen
belegen: Nicht nur Amazon und Ikea ignorieren die neue gesetzliche
Rücknahmeregelung für alte Elektrogeräte - Mehrheit des Handels
informiert Verbraucher schlecht oder verweigert die Annahme von
Elektroschrott - Die DUH fordert den sofortigen Stopp von
Gesetzesverstößen und eine verbraucherfreundliche Rücknahme von
Elektrogeräten
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte
bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt
werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass
Handelsunternehmen wie Karstadt, Obi und Ikea ihre neuen Pflichten
nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große
Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler
untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher
nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch
zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand
oder nimmt sie gar nicht zurück (Testergebnisse und Prüfkriterien:
http://l.duh.de/ogd0r).
Die DUH fordert den Handel auf, die Gesetzesverstöße sofort zu
beenden, Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten
Elektrogeräte zurückgeben können und die Rückgabe einfach und
verbraucherfreundlich zu gestalten. Bereits am 2.8.2016 ging die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen den Online-Händler
Amazon (http://l.duh.de/4pguf) und am 10.8.2016 gegen den
Möbelhändler IKEA (http://l.duh.de/4smrf) vor, weil Verbrauchern die
Abgabe von Elektrogeräten verweigert wurde. Die DUH hat inzwischen
weitere Hinweise von Verbrauchern auf die Nichtumsetzung der
Rücknahmepflicht im Handel erhalten und wird deren Umsetzung
weiterhin kontrollieren und konsequent gegen Gesetzesverstöße
vorgehen.
Laut der neuen gesetzlichen Regelung im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können Verbraucher Elektrogeräte
mit einer geringeren Kantenlänge als 25 cm in haushaltsüblicher Menge
und je ein großes Elektrogerät beim Kauf eines funktionsgleichen
Geräts kostenlos abgeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler
Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern
verkauft. Wie unpraktikabel diese Regelung ist, zeigten die
Testbesuche der DUH. "Mit Hinweis auf die Verkaufsfläche von
Elektrogeräten verweigern zahlreiche Händler die Altgeräterücknahme.
Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen,
um sein Rückgaberecht durchzusetzen. Das ist absurd,
verbraucherunfreundlich und in vielen Fällen sogar illegal",
kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Besonders Kunden
von Online-Händlern seien nicht in der Lage, eine behauptete kleinere
Lagerfläche zu überprüfen.
"Der Handel sabotiert die Sammlung von Elektroschrott, wie sie die
Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik vorgibt. Es ist ein Skandal,
dass neben Amazon und Ikea auch andere große Handelsunternehmen mit
hohem Umweltanspruch, wie Obi oder Karstadt, die gesetzlichen
Vorgaben nicht erfüllen", so Resch weiter. Das Personal bei Obi
verweigerte die Rücknahme von Großgeräten und wollte auch mehr als
zwei Kleingeräte nicht annehmen. Bei Karstadt verlangte das Personal
Gebühren, wenn es Altgeräte bei der Lieferung von funktionsgleichen
Neugeräten mitnehmen sollte.
Wie die Tests der DUH zeigen, handelt es sich dabei nicht um
Einzelfälle. Bei Ikea und Galeria Kaufhof können Verbraucher nach
Auskunft des Personals grundsätzlich keine Elektroaltgeräte
zurückgeben, obwohl diese nach Ansicht der DUH der gesetzlichen
Rücknahmepflicht unterliegen. Die DUH-Testbesuche zeigten vor allem,
dass Kunden die Altgeräterückgabe durch perfide Strategien, wie lange
Wartezeiten, zusätzlichen Packaufwand oder einen komplizierten
Rückgabeprozess bewusst unattraktiv gemacht werden soll.
Besonders problematisch ist die Rückgabe bei Online-Händlern, weil
diese häufig ausschließlich einen Paketversand anbieten. "Wenn
Verbraucher bei bestimmten Online-Händlern ein Elektrogerät
zurückgeben wollen, müssen sie es zunächst aufwendig verpacken oder
eine Anfrage per E-Mail stellen. So wird Kunden die Rückgabe
erschwert, um möglichst wenig Geräte zurücknehmen zu müssen",
kritisiert der Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp
Sommer. Die DUH fordert Online-Händler dazu auf, sich an
flächendeckenden stationären Sammelstellen finanziell zu beteiligen
und Verbrauchern auf diese Weise eine unproblematische Geräterückgabe
zu ermöglichen. Das Angebot eines Rückversandes sollte nur ergänzend
angeboten werden.
Große Probleme gibt es auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen
im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber
enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße
Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern
jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet
sind. So schließen die Online-Händler MyToys, Easynotebooks, Ikea
oder Baumarktdirekt Lampen ausdrücklich von der Rücknahme aus oder
verweisen auf Firmen, die deren Annahme verweigern. Die Rücksendung
von Energiesparlampen in Paketen hält die DUH aufgrund der
Bruchgefahr für ungeeignet. Online-Händler wie Conrad, Cyberport,
Amazon, Saturn oder Globus Baumarkt fordern Ihre Kunden jedoch genau
dazu auf. Auch hier empfiehlt die DUH eine Teilnahme an einem
flächendeckenden Sammelsystem.
Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Föhns und
Computer zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte
umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlten in den Filialen
nahezu aller getesteten Unternehmen Hinweise zur Rücknahme
ausgedienter Elektrogeräte. Die Hinweise beim Online-Handel sind oft
so versteckt, dass der Verbraucher nichts über die neuen
Rückgabemöglichkeiten erfährt. Vorhandene Informationen sind zudem
oft unvollständig oder fehlerhaft. "Schlimm genug, dass eine aktive
Kommunikation fehlt und Verbraucher nicht wissen, wo sie ihre Geräte
abgeben können, selbst das Personal vieler Elektro-Händler ist
schlecht geschult und informiert falsch", kritisiert Sommer. So gab
beispielsweise das Fachpersonal bei B1 Discount-Baumärkten, Real oder
Hornbach falsche Auskünfte über die Rückgabemöglichkeiten oder kannte
diese nicht.
Hintergrund:
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß
gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um
dieses Umweltproblem zu lösen, können seit dem 24. Juli 2016
Verbraucher beim Kauf eines Elektrogeräts ein funktionsgleiches
Altgerät kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf
einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von
Geräten mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm ist in
haushaltsüblichen Mengen nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden
- sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als bei
denen sie gekauft wurden.
Links:
Testergebnisse und Kriterien der Testbesuche:
http://l.duh.de/ogd0r Weiterführende Informationen zur neuen Regelung
im ElektroG: http://l.duh.de/hgtp9
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
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