(ots) - Die Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie (BVE) hat die Forderung nach einer Lenkungsabgabe
für Einweg-Getränkeverpackungen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH),
den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und die Stiftung
Initiative Mehrweg (SIM) entschieden zurückgewiesen.
Das Portfolio der Ernährungsindustrie zeichnet sich durch eine
herausragende Produkt- und Gebindevielfalt aus. Dies gilt auch für
den Getränkebereich. Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit
geboten, sich seinen Vorlieben und Konsumansprüchen entsprechend für
das jeweils passende Produkt zu entscheiden. Dies kann bei Getränken
entweder ein Mehrweg- oder ein Einweg-Produkt sein. Die geforderte
Lenkungsangabe zielt auf eine unmittelbare Beeinflussung des
Verbraucherverhaltens und damit auf eine Verbraucherbevormundung ab,
der mit Entschiedenheit entgegenzutreten ist.
Darüber hinaus besteht auch aus ökologischer Sicht keine
Veranlassung für eine entsprechende Abgabe. "Die Einführung des
Pflichtpfandes gewährleistet die weitestgehende Rückgabe der
Einweggebinde und hat damit erfolgreich zur Problemlösung des
sogenannten "Litterings" - des achtlosen Wegwerfens dieser
Gegenstände - beigetragen. Darüber hinaus sind die pfandpflichtigen
Einweg-Getränkeverpackungen in den vergangenen Jahren durch eine
Erhöhung des Rezyklatanteils, eine Gewichtsreduzierung und eine
Reduzierung der Transportentfernungen ökologisch kontinuierlich
weiterentwickelt worden," erklärt BVE-Geschäftsführer Peter Feller.
"Eine Lenkungsabgabe hätte vor diesem Hintergrund einen
diskriminierenden Charakter, der sich nicht rechtfertigen lässt."
Pressekontakt:
Peter Feller
Geschäftsführer
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
Tel. 030-200 786 160
pfeller(at)bve-online.de
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