(ots) - Airborne Wireless
Network, ein in Nevada ansässiges Unternehmen (das "Unternehmen"),
freut sich, die Ernennung von Marius de Mos, dem Vorreiter in der
drahtlosen Kommunikation in der Luft, zum Vice President of Technical
Affairs and Development bekannt geben zu dürfen.
Am 19. August 2016 schlossen das Unternehmen und Herr de Mos eine
schriftliche Arbeitsvereinbarung, gemäß der Herr de Mos die Funktion
des Vice President of Technical Affairs and Development übernehmen
wird.
Die Erfahrung von Herrn de Mos macht ihn zu einem der Vorreiter
der heutigen Bord-Funksysteme in der Luft, die den Weg für drahtlose
Unterhaltung an Bord, Wi-Fi-Systeme und die Nutzung von
Mobiltelefonen an Bord ebneten.
Herr de Mos ist seit den Konzeptphasen des Patents des
Unternehmens und seinem Mesh-Netzwerk beteiligt. Der Erfinder des
Patents hatte sich an ihn gewendet, damit er das Konzept evaluierte
und dabei half, Probleme im Konzept zu verringern. Airborne Wireless
Network glaubt, dass Herr de Mos ein wertvolles Asset ist, das für
die Entwicklung des weltweit ersten Airborne Digital Highway
(digitale Schnellstraße in der Luft) von wesentlicher Bedeutung ist.
Herr de Mos hat einen umfangreichen Hintergrund in weltweiter
Telekommunikation, von der Entwicklung und Inbetriebnahme von
terrestrischen Systemen mit langer und kurzer Reichweite bis hin zu
Satellitentechnologien und modernen Technologien in der Luft. Viele
dieser Systeme wurden weltweit installiert und sind/waren im Besitz
und/oder werden/wurden verwaltet von lokalen oder zentralen
Regierungen und namhaften Unternehmen wie u. a. GTE, Verizon,
Motorola, AT&T und Cable & Wireless mit Sitz im Vereinigten
Königreich.
Obwohl Herr de Mos elektronische Luftfahrsysteme als Hauptfach
studiert hatte, war sein "erstes wahres Luftfahrtprojekt" seine
Beteiligung an der Entwicklung des weltweit ersten öffentlichen
Bordtelefons, "Airfone". Vor der FAA-Zertifizierung von Airfone wurde
die Ãœbertragung von Funkwellen an Bord eines Flugzeugs, das sich in
der Luft befindet, als "gefährlich" angesehen und war "aus
Sicherheitsgründen" verboten.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:
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genannten abweichen.
Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt
auf, die Verfügbarkeit von Kapital, allgemeine Branchenbedingungen
und Wettbewerb, allgemeine wirtschaftliche Faktoren, die Auswirkungen
der Regulierung der Branche, technologische Fortschritte, neue
Produkte und Patente der Konkurrenz, Herausforderungen in der
Entwicklung neuer Produkte, Herstellungsschwierigkeiten oder
-verzögerungen, Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Patente des
Unternehmens sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer
Maßnahmen.
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