(firmenpresse) - Hamburg, 24.08.2016 - Sommerzeit ist Urlaubszeit. Ein Großteil der Deutschen verbringt die Ferien gerne im Ausland fernab der Heimat - ab in den Flieger und weg. Die Planung für den Urlaub steht, doch leider hat das Schicksal ganz andere Pläne.
Das Thema Tod ist noch immer ein Tabu, über das erst gesprochen wird, wenn es so weit ist.
Kaum jemand stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn ein Angehöriger im Urlaub stirbt. Fernab der Heimat ist die außergewöhnliche Situation eines Todesfalles noch schwieriger zu meistern, als Zuhause. Dabei gibt es klare Regeln, welche Schritte getan werden müssen.
Kontaktieren der Angehörigen
Verstirbt ein Urlauber im Ausland, werden die Angehörigen durch die Mitreisenden oder den Reiseveranstalter informiert. Bei allein reisenden Personen benachrichtigt die örtliche Behörde die deutsche Auslandsvertretung, die dann die Polizei in Deutschland informiert.
So werden die Angehörigen in Deutschland über den Todesfall in Kenntnis gesetzt. Mit dem Konsularbeamten der deutschen Auslandsvertretung sind die weiteren Schritte, wie der Bestattungsort zu klären.
Die Mehrheit der Hinterbliebenen entscheiden sich dafür den Leichnam zurück in die Heimat zu holen, um ihn bei sich in der Nähe zu bestatten. Spätestens jetzt ist ein Bestatter in Deutschland zu kontaktieren, damit dem Konsulat mitgeteilt werden kann, an welche Adresse der Verstorbene zu überführen ist.
Beauftragen der Dokumente
Für die Überführung des Verstorbenen nach Deutschland werden einige Dokumente benötigt. Das Konsulat und oder der Bestatter vor Ort hilft bei der Beantragung der Sterbeurkunde und einer beglaubigten Übersetzung, damit in Deutschland beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden kann.
Der Personalausweis oder der Reisepass des Verstorbenen verbleibt im Original im Sterbeland. Darüber hinaus werden das Familienbuch, die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde benötigt. Zusätzlich müssen die Angehörigen des Verstorbenen eine Vollmacht zur Beauftragung des Bestatters an die Behörde und der Auslandsvertretung ausstellen. So kann die Rückführung sowie Bestattung übernommen werden, ohne dass die Angehörigen in das Gastland reisen müssen. Für die Einäscherung des Leichnams wird meist eine weitere Vollmacht benötigt. Manche Länder verlangen eine Meldebescheinigung, die von dem Einwohnermeldeamt am Heimatort ausgestellt wird.
Der Bestatter hat die Aufgabe der Behörde im Ausland mitzuteilen, auf welchem Friedhof der Verstorbene beigesetzt wird, eine Beisetzungsbescheinigung auszuhändigen oder auch die Urne aus dem Ausland anzufordern.
Für die Überführung im Sarg sind einige Vorkehrungen zu treffen. Der Leichnam muss in einem speziellen, verlöteten Zinksarg transportiert werden. Die Überführung ist auch in einer speziellen Transporturne möglich, die sogar als Handgepäck transportiert oder über einen Kurierdienst verschickt werden kann.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Rückführung eines Verstorbenen ins Heimatland ist meist mit hohen Kosten verbunden, die von den Angehörigen getragen werden. Durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung können diese Kosten vermieden werden. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote hilft die beste Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Wer einen längeren Urlaub im Ausland plant, der sollte zudem eine Reiseabbruch- und eine Reiserücktrittsversicherung in Erwägung ziehen. Sie übernehmen die zusätzlichen Rückreisekosten, die durch eine vorzeitige Rückreise im Todesfall eines Angehörigen entstehen. Befindet sich der Urlauber noch in der Heimat und hat einen Todesfall vor Urlaubsantritt zu beklagen und kann die Reise nicht antreten, tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft. Diese erstattet die vorher vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornokosten.
Das Hamburger Bestattungsinstitut wurde gegründet, um jeder Hamburgerin und jedem Hamburger eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen. Das setzt voraus, dass die Ausgaben bezahlbar sind. Daher bieten wir Ihnen vor allem preiswerte Bestattungen. Denn Geldsorgen sollten in diesen schweren Stunden Ihre letzte Sorge sein.
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