(ots) - Tod nach Krebs-Therapie: Patientenschützer
fordern Reform des Heilpraktikergesetzes
Vorstand Brysch: Verbindliche Standards fehlen - "Gesetz ein
Relikt aus dem Jahr 1939"
Osnabrück. Mit Blick auf Vorkommnisse am Niederrhein, wo mehrere
Patienten nach einer Behandlung in einer alternativen Krebsklinik
gestorben sind, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine
schnelle Reform des Heilpraktikergesetzes. In einem Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte Vorstand Eugen Brysch:
"Das deutsche Heilpraktikergesetz ist ein Relikt aus dem Jahr 1939.
Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden."
Es sei nicht akzeptabel, so Brysch, dass das Gesetz keine Ausbildung
für Heilpraktiker festlege. Ebenso fehlten verbindliche Standards für
die Heilpraktikerprüfung. "Hier muss der Gesetzgeber endlich für
klare Regeln sorgen" forderte der Patientenschützer.
Deutschland werde immer mehr zum Magneten für Heiler aus aller
Welt, es gebe einen milliardenschweren Markt, kritisierte Brysch. Das
sei kein Wunder: "Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in
Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie
Österreich und die Niederlande einen anderen Weg." Erforderlich seien
eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker in Deutschland tun dürfe
und was nicht, betonte der Patientenschützer. "Sowohl für
Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten:
Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist", sagte
Brysch. Im Sinne des Patientenschutzes müsse die Regel vielmehr
umgekehrt werden: "Verboten ist, was nicht erlaubt ist." Andernfalls
könne kreative Therapie tödlich enden, warnte Brysch.
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