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Rechte - Pflichten - Haftung

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Rechtssicherheit für oberste Leitungsgremien

(PresseBox) - Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder in einem Aufsichtsgremium tätig ist, sollte sehr genau wissen, was seine Verpflichtungen sind und wie er seine Haftung begrenzt.
Hier sind die wahrscheinlich wichtigsten Schlagworte, die Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Überwachungsgremien mit Inhalt füllen können sollten: gesetzlich definierte Aufgaben und Pflichten, Dienstvertragsgestaltung, Doppelstellung, persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit, Versicherung des Haftungsrisikos.
Denn kaum eine Woche vergeht, in der nicht eine neue Haftungsklage gegen Aufsichts- und Verwaltungsräte bekannt oder ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen wird. Öffentlich diskutiert werden die spektkulären Fälle in Banken oder bei der Swissair. Doch genauso häufig treffen Haftungsklagen auch zahlreiche Geschäftsführer und Räte mittlerer und kleinerer, nicht börsennotierter Aktiengesellschaften.
Wissen schützt ? hier sind vier Fortbildungen für rechtssicheres Handeln:
Der GmbH-Geschäftsführer
25.Oktober 2016 in Wien
22. November 2016 in Wien
http://www.management-forum.de/gmbh-wien
GmbH-Geschäftsführer im Konzern
17. + 18. Oktober 2016 in Hamburg
14. + 15. November 2016 in Frankfurt
05. + 06. Dezember 2016 in München
http://www.management-forum.de/konzern
Der Verwaltungsrat bei KMU
26.Oktober 2016 in Zürich oder
31. Januar 2017 in Zürich
http://www.management-forum.de/verwaltungsrat
Der Aufsichtsrat
Rechte, Pflichten, Haftung
15.11.2016 in München




Der Aufsichtsrat
Ãœberwachungsaufgaben in der Praxis
16.11.2016 in München
http://www.management-forum.de/aufsichtsrat

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Datum: 29.08.2016 - 13:15 Uhr
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