(ots) - Als viel zu niedrig und "in keiner Weise
bedarfsdeckend" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die
angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um
abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die
Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und
kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an. Nach
letzten Studien des Verbandes wäre bereits in diesem Jahr eine
Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro erforderlich
gewesen.
"Nachdem die damalige Arbeitsministerin von der Leyen die
Regelsätze 2011 willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet
hat, wurde diese Praxis zum Leid der vielen Familien in Hartz IV von
ihrer Nachfolgerin Nahles offenbar fortgeschrieben", kritisiert
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbandes. "Es geht hier aber nicht um statistische Petitessen,
sondern um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die nun
geplante Erhöhung für Erwachsene um lediglich 5 Euro ist angesichts
der Armut der Menschen geradezu eine Provokation. Dass für
Kleinkinder der Regelsatz überhaupt nicht erhöht werden soll, ist ein
familien- und kinderpolitischer Skandal", so Schneider.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die
Regelsatzberechnungen umgehend offenzulegen. Nach einer Studie des
Paritätischen ist der Regelsatz seit 2011 durch manipulative
Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im Ergebnis nicht
bedarfsdeckend. Die seitdem jährlich erfolgte Anpassung der
Regelsätze beruhte auf der einfachen Fortschreibung nach einem
Mischindex aus Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne.
Fortgeschrieben wurden damit auch die manipulativen Eingriffe, was
die Bedarfslücke stetig wachsen ließ. Da jetzt neue Daten aus der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist die
Bundesregierung laut Gesetz verpflichtet, die Regelsätze auf
Grundlage der aktuellen Daten zu überprüfen und komplett neu zu
ermitteln.
Nach den heute bekannt gewordenen Plänen des
Bundesarbeitsministeriums soll der Regelsatz für Erwachsene um 5 Euro
auf 409 Euro, für Schulkinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro
auf 291 Euro und für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren um 5 Euro
auf 311 Euro erhöht werden. Für kleine Kinder soll der Regelsatz
unverändert bei 237 Euro im Monat bleiben.
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