(ots) - Europäische Regulierungsbehörden legen Leitlinien
zur Netzneutralität vor
Die europäischen Regulierungsbehörden für elektronische
Kommunikation (BEREC) haben am heutigen Dienstag die finalen
Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Anhand dieser
Richtlinie soll die europäische Telekom-Binnenmarktverordnung (TSM)
ausgelegt werden. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Jarzombek:
Nadine Schön: "Im vergangenen Jahr wurde die Verordnung zur
Schaffung des Telekommunikationsbinnenmarktes beschlossen. Die heute
vorgestellten Leitlinien sichern das 'Best-Effort-Internet' weiter
ab, also die pauschale Gleichbehandlung der Datenpakete.
Internetzugangsanbieter dürfen Internetverkehr nicht anlasslos
blockieren oder verlangsamen. Enge Ausnahmen gibt es daher etwa nur
zur Wahrung der Netzwerksicherheit oder zur Bewältigung von
Netzüberlastungen. Mit dieser gemeinsamen Positionierung wird ein
europäischer Flickenteppich in der Auslegung vermieden. Die große
Zahl von fast einer halben Million Eingaben während der öffentlichen
Konsultationsphase zeigt, welche Bedeutung die Debatte um ein freies
Internet in Europa hat."
Thomas Jarzombek: Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass es
einen freien und diskriminierungsfreien Internetzugang geben muss,
aber gleichzeitig innovative Dienste möglich sind. Dies wird auch in
Zukunft nicht durch eine starre Internetregulierung verhindert. So
können zwar Verkehrsklassen unterschiedlich bevorzugt werden, es darf
aber keine Diskriminierung innerhalb dieser Verkehrsklassen geben.
Auch Spezialdienste, beispielsweise für Sprachdienste über
LTE-Mobilfunknetze in hoher Qualität, sind grundsätzlich möglich. Sie
müssen objektiv erforderlich sein, um den Anforderungen an ein
bestimmtes Qualitätsniveau zu genügen. Die Regulierungsbehörden sind
dazu aufgefordert, die Kriterien durch eigene Bewertungen und
Messungen zu überprüfen."
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