(ots) - Änderung des Soldatengesetzes schafft rechtliche
Voraussetzungen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Änderung des Soldatengesetzes beschlossen. Dazu erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Stephan Mayer und der Vorsitzende des Parlamentarischen
Kontrollgremiums Clemens Binninger:
"Die Änderung des Soldatengesetzes ermöglicht nunmehr die einfache
Sicherheitsüberprüfung aller Bewerber, die als Soldaten in die
Bundeswehr eingestellt werden sollen, durch den Militärischen
Abschirmdienst. Wir begrüßen den Beschluss des Kabinetts sehr, denn
damit wird der veränderten Sicherheitslage nach den terroristischen
Anschlägen von Paris und Brüssel Rechnung getragen. Die Neureglung
ist dringend erforderlich, da es bislang kein Instrument gab, um zu
verhindern, dass potenzielle Terroristen, aber auch andere
Schwerkriminelle die Bundeswehr missbrauchen, um sich an schweren
Waffen ausbilden zu lassen.
Zudem bewerten wir es als sehr positiv, dass die Bundesregierung
mit dieser Gesetzesänderung die Empfehlungen konstruktiv aufgenommen
hat, die wir nach einem Kontrollbesuch beim Militärischen
Abschirmdienst im vergangenen Jahr ausgesprochen hatten. Dies zeigt
auch, dass uns als Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums
geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, um Optimierungsbedarf bei
der Tätigkeit unserer Nachrichtendienste zu erkennen und
entsprechende Veränderungen anzustoßen.
Der Militärische Abschirmdienst leistet hier einen wichtigen
Beitrag zur Gefahrenabwehr. Mit der Möglichkeit,
Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen, erhält er das richtige
Instrument, um zu verhindern, dass Extremisten in die Bundeswehr
eintreten und sich an schweren Waffen ausbilden lassen."
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