Der Begriff "Offshore-Gesellschaft oder Offshore Company" wird unterschiedlich definiert:
(firmenpresse) - Gesellschaften, die nur ausserhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen oder tätigen dürfen (exempted Companie): So kennen viele Länder eine unterschiedliche Besteuerung, abhängig davon, ob die Gesellschaft im Sitzstaat Geschäfte tätigt (also mit "Einheimischen") oder nur ausserhalb des Sitzstaates. Dabei werden Offshore Gesellschaften häufig nicht besteuert.
"Onshore-Gesellschaften" unterliegen hingegen der regulären Besteuerung. Viele Länder bezeichnen Ihre "Offshore-Gesellschaften" als IBC: International Business Company. Dieses sind Aktiengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nur ausserhalb des Sitzstaates Aktivitäten entfalten dürfen. In aller Regel bieten "Offshore-Gesellschaften" nach dieser Definition nur Länder an, die keine DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit anderen Ländern, also Z.B. Deutschland, unterhalten (ausnahme ist Dubai (RAK), oder Offshore-Gesellschaften sind vom DBA ausgenommen.
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