(ots) - Wegen ungeklärter Honorarfrage: Ärzte setzen
neue Kinder-Richtlinie nicht um
Verbandssprecher Kahl: Zusätzliche Untersuchungen sind noch keine
Kassenleistung
Osnabrück. Obwohl die neue Richtlinie zur Früherkennung bei
Kindern am 1. September in Kraft getreten ist, werden die Ärzte die
darin festgelegten verbesserten Leistungen zunächst nicht anbieten.
Das bestätigte der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder-und
Jugendärzte Hermann-Josef Kahl am Donnerstag in einem Gespräch mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
Nach Angaben von Kahl haben sich der Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) noch nicht auf die Arzthonorare für die neuen
Leistungen geeinigt.
"Solange das aber so ist, sind sie im ambulanten Bereich auch noch
keine Kassenleistung", betonte Kahl. Der Verband habe deshalb noch am
Donnerstag ein Rundschreiben an alle Kollegen geschickt, und darauf
hingewiesen, dass sie aus juristischen Gründen mit dem Anbieten der
neuen Leistungen warten müssten, bis die Honorarfrage geklärt sei.
Wann dies soweit sei, konnte Kahl nicht sagen. "Das Einzige, was ich
weiß, ist, dass das Honorar spätestens ein halbes Jahr nach
Inkrafttreten der Richtlinie festgelegt sein muss", sagte er. Eltern
und Kinder müssten also möglicherweise nur zwei Wochen, vielleicht
aber auch noch ein halbes Jahr warten. Bis zur Klärung der
Honorarfrage werde man in den Arztpraxen mit dem alten
Untersuchungsheft arbeiten.
Durch die neue Kinder-Richtlinie soll es vor allem bei den
Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik
sowie der Sehleistung Verbesserungen geben. Auch soll die Beratung
zum Impfschutz künftig verbindlicher Bestandteil der sogenannten
U-Untersuchungen sein.
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