(ots) - Der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG hat sich
heute dazu entschlossen, geschädigten VW-Aktien-Besitzern das
Kostenrisiko für die erforderlichen Maßnahmen zur Hemmung der
Verjährung, der späteren Anmeldung ihrer Forderungen zum
Musterverfahren (KapMuG) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig sowie
der späteren Durchsetzung ihrer Ansprüche nach erfolgreichem
Abschluss des KapMuG-Verfahrens zu finanzieren.
FORIS AG, der im deutschen Markt führende und unabhängige
Prozessfinanzierer für Unternehmen und Verbraucher, hat diesen
Entschluss gefasst, obwohl die BAFin noch keine Entscheidung über die
Verletzung der Ad-hoc-Pflichten durch den Vorstand der VW AG
veröffentlicht hat.
"Wir können den Geschädigten nicht länger zumuten, sich ohne
unsere Unterstützung in den Streit mit der VW AG zu begeben." Erklärt
Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Vorstand der FORIS AG. "Wir haben mit
sehr qualifizierten Rechtsanwälten lange an der Vorbereitung der
notwendigen Verfahrensschritte und deren Abstimmung gearbeitet. Aus
unserer Sicht ist nun die Zeit gekommen aktiv zu werden."
Die FORIS-Finanzierung kommt für VW-Aktien-Besitzer in Frage, die
ihre VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014 gekauft und mindestens 500 Stück
im Depotbestand hatten.
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und umfasst
heute die Geschäftsfelder FORIS Prozessfinanzierung, Monetarisierung
und Vorratsgesellschaften sowie Service und Dienstleistungen für
Gründer und Unternehmer der GO AHEAD. Mit der Erfindung der
Prozessfinanzierung in Deutschland schließt das Unternehmen seit 1998
eine Lücke im Rechtssystem: Erstmals gab es einen Finanzdienstleister
mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer
Ansprüche finanziell unterstützte.
Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Theo
Paeffgen - Tel.: +49 228 957 50 20 - E-Mail: theo.paeffgen(at)foris.com.
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