(ots) - Peter Hauk (CDU), Minister für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün/schwarzen
baden-württembergischen Landesregierung, plant einer Pressemeldung
zufolge eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, um den angeblichen
Missbrauch bei Telefonverträgen einzudämmen. Ein telefonisch
verabredeter Vertrag soll erst dann rechtswirksam werden, wenn im
Nachhinein eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband lehnt diese sach- und
fachfremde Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung
strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich
seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen
Konsument und Anbieter per Telefon.
"Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch
mündlich geschlossen werden können. Ein Abweichen hiervon wäre ein
Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht
eingreifen", so Tapp.
Zudem beschränke die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung die
gesetzliche Vertragsfreiheit sowohl der Verbraucher wie die der
Wirtschaft. Den Verbrauchern wäre die praktische Möglichkeit
genommen, bereits am Telefon einen wirksamen und verlässlichen
Vertrag zu schließen - gerade dieser unkomplizierte Service liegt im
primären Interesse des Verbrauchers.
Tapp weiter: "Die Planungen sind zudem völlig sachfremd und
unsinnig, weil der Verbraucher vor etwaiger Ãœberrumpelung am Telefon
schon jetzt durch das bewährte und europaweit geltende Widerrufsrecht
bei Vertragsschluss am Telefon richtigerweise, rechtssicher und
ausreichend geschützt ist."
DDV-Präsident Patrick Tapp warnt deutlich davor, ohne Sach- und
Rechtsverstand aus purem Populismus und unter vorsätzlicher
Missachtung der schon jetzt verbraucherschützenden Rechtslage,
staatlich bevormundend in das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und
Wirtschaft einzugreifen.
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