(ots) - Erdungsanlagen und Fundamenterder: Standpunkt der
Sachverständigen im BVS
Schutz gegen den elektrischen Schlag, Schutz vor Blitz und
Überspannung, eine zuverlässige Antennenerdung oder die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - diesen Maßnahmen dient
eine Erdungsanlage bzw. ein Fundamenterder. Unter einem
Fundamenterder versteht man ein leitfähiges Element, das im Beton
eines Gebäudefundamentes als geschlossener Ring eingebettet wird. Die
DIN 18014 definiert Fundamenterder hinsichtlich ihrer Planung,
Ausführung und Dokumentation. Die Aktualisierung der Norm im Jahr
2014 verschärfte und erweiterte die Anforderungen. Deutschland
fordert gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100-540 für alle neuen
Gebäude einen Fundamenterder entsprechend der DIN 18014. Dies führt
zu der interessanten Fragestellung, ob damit alle bestehenden Gebäude
in Deutschland bzw. im Ausland ohne normgerecht ausgeführten
Fundamenterder ohne Schutz sind?
Die Bundesfachbereiche Bau und Technische Gebäudeausrüstung des
BVS (Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie
qualifizierten Sachverständigen e.V.) haben zum Thema Erdungsanlagen
einen Standpunkt herausgegeben. "Fundamenterder haben, je nach
technischer Ausstattung der Gebäude und Art der Netzsysteme im
Verteilungsnetz des elektrischen Energieversorgers, unterschiedliche
physikalische Aufgaben", erklärt Martin Schauer, öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Elektrotechnikerhandwerk und elektrische, magnetische und
elektromagnetische Felder. "Die Errichtung muss in der frühen
Bauphase bereits eingeplant werden. Wir erachten einige Punkte als
kritisch und sehen die Notwendigkeit, die technischen Aspekte von
Erdungsanlagen darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben. Diese
Empfehlungen haben wir in dem BVS-Standfunkt über Erdungsanlagen
aktuell zusammengefasst", so der Leiter des Arbeitskreises BVS,
Fundamenterder-Erdungsanlagen, weiter.
Standpunkt als kostenfreier Download, weitere wichtige Hinweise
und die vollständige Pressemitteilung unter:
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