PresseKat - Schuld am Schimmel / Mieter hatten ihn durch falschen Gebrauch der Wohnung verursacht (FOTO)

Schuld am Schimmel / Mieter hatten ihn durch falschen Gebrauch der Wohnung verursacht (FOTO)

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(ots) -
Neben Feuer-, Wasser- und Einsturzschäden zählt der Schimmelbefall
zu den am meisten gefürchteten Problemen im Zusammenhang mit einer
Immobilie. Schimmel ist nur sehr schwer zu entfernen, wenn er sich
erst einmal in dem Mauerwerk festgesetzt hat. Laut Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS fordert die Rechtsprechung vom
Mieter eines Objekts in dieser Hinsicht große Aufmerksamkeit.
(Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Aktenzeichen 7 C 274/13)

Der Fall: Erst beim Ãœbergabetermin einer Wohnung von den Mietern
auf den Eigentümer fiel es auf, dass die Wände mehrerer Zimmer stark
von Schimmelpilz befallen waren. Dessen Beseitigung durch einen
Fachbetrieb kostete gut 4.400 Euro, dazu kamen 2.000 Euro für einen
Sachverständigen und 670 Euro Mietausfall. Der Eigentümer forderte,
dass die Mieter für den Schaden aufkommen müssten, da sie
unzureichend gelüftet und so dem Schimmelpilz erst Vorschub geleistet
hätten. Sie hätten offensichtlich über die gut erkennbare
Durchfeuchtung der Wand einfach hinweg gesehen.

Das Urteil: Das Gericht folgte dem Sachverständigengutachten und
ging davon aus, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden war.
Andere Ursachen wie Baumängel oder eine Durchfeuchtung wegen eines
Rohrbruchs waren nicht sehr wahrscheinlich, vieles sprach für
ungenügendes Lüftungsverhalten. Den Mietern könne der Pilzbefall
nicht verborgen geblieben sein. Sie wurden zur Zahlung von
Schadenersatz verurteilt.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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Datum: 05.09.2016 - 11:21 Uhr
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