(ots) -
Die Beziehung zwischen Eigentümern und Vermietern wird regelmäßig
auf die Probe gestellt, wenn es zu Mieterhöhungen kommt. Das ist
nachvollziehbar, denn wer zahlt schon gerne mehr Geld? Ein solches
Mieterhöhungsbegehren muss allerdings formal korrekt begründet
werden, sonst hat es keinen rechtlichen Bestand. Im konkreten Fall
war es darum gegangen, ob das Beifügen eines
Sachverständigengutachtens ausreicht, um ein Mieterhöhungsverlangen
ordnungsgemäß zu begründen. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung
wurde das nun nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS geklärt. Wenn das Gutachten die Angaben enthält, die für den
Mieter erforderlich sind, um die Berechtigung der beabsichtigten
Erhöhung zu prüfen, reicht das aus. Dazu gehören eine Aussage des
Sachverständigen über die tatsächliche örtliche Vergleichsmiete und
eine Einordnung der zu beurteilenden Wohnung in das örtliche
Preisgefüge.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 66/15)
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