(ots) -
Sensationelles Grundsatzurteil des Oberste Gericht in Spanien:
80.000 deutsche Immobilienkäufer können 1,6 Milliarden Euro aus
verlorenen Anzahlungen von spanischen Banken zurückfordern. Diese
sind verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei
einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen.
Internationale Medien wie El Mundo (Spanien) oder The Guardian und
BBC (Großbritannien) haben ausführlich über diese Rettung der
geprellten Immobilienkäufer berichtet. Nur fast alle deutschen
Investoren sind noch ahnungslos, dass ihr verloren geglaubtes Geld
nun zurückgeholt werden kann!
Während der Finanzkrise 2008 und dem Einbruch des
Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in
Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Immobilienbau wurde
nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben
so getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie
nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen im Insolvenzverfahrens
ist dabei wenig aussichtsreich: Die Käufer werden als normale
Gläubiger erst ausbezahlt, wenn die Ansprüche bevorrechtigter
Gläubiger, wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.
Laut Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21.
Dezember 2015 haften Banken und Bauträger nun für Verluste. Nach
spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene
Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie
zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der
Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt.
"Die rechtliche Grundlage ist eindeutig", erklärt Rainer Klassen,
Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims, den Spezialisten für
gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden,
-instituten und Privatunternehmen. "Die betroffenen Institute
verteidigen ihre Interessen natürlich mit hochqualifizierten
Rechtsanwälten. Stellen Sie sicher, dass ihre Rechtsberater auf
diesen Sachverhalt spezialisiert sind. Unsere Fachanwälte sichern auf
jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung." Spanish
Legal Reclaims (www.rueckzahlung-spanien.de) bietet Geschädigten dazu
eine kostenfreie Voruntersuchung an. Dabei werden Honorarkosten nur
bei Prozessgewinn fällig - und finanzieren sich aus ebenfalls zu
zahlenden Zinserträgen.
Pressekontakt:
Spanish Legal Reclaims
Christoph Preis
Hauptstraße 2
64625 Bensheim
Deutschland
Telefon: 06251 85550.87
Mobil: 0172 760 9103
E-Mail: info(at)rueckzahlung-spanien.de
Web: www.rueckzahlung-spanien.de
Original Content von: Spanish Legal Reclaims, übermittelt durch news aktuell