(ots) - "Bauherren und Unternehmen brauchen Klarheit, wie
Bauvorhaben künftig im beiderseitigen Interesse partnerschaftlich,
sicher, umweltverträglich und möglichst ohne langjährigen teuren
Rechtsstreit durchgeführt werden können". Diese Auffassung vertrat
heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper. "Gute Qualität
sowie sichere und umweltverträgliche Bauwerke sind ebenso wichtig wie
eine umgehende und angemessene Bezahlung. Ergänzend ist eine schnelle
und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung nötig, falls die
Vertragspartner ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung finden."
Zwei Gesetzesvorhaben geben Anlass, diese zentralen Punkte zu
betonen: Ein Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht, den der Bundestag
derzeit berät, sowie ein Entwurf der Bundesländer, um die so genannte
"Musterbauordnung" - und darüber hinaus die Landesbauordnungen - an
Europäisches Recht anzupassen.
"Der Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht ist eine gute Grundlage,
um künftig Bauvorhaben partnerschaftlich und möglichst ohne
langjährigen teuren Rechtsstreit durchzuführen", ist Knipper
überzeugt. Allerdings mache eine gesetzliche Regelung nur Sinn, wenn
der Gesetzgeber drei "Hintertüren" für unseriöse Vertragspartner
schließe: Erweise sich Baumaterial nach dessen Einbau als mangelhaft,
müsse der Hersteller die Ein- und Ausbaukosten tragen. Diese im
Gesetzentwurf vorgesehene Regelung sei für Bauherren, Unternehmen und
deren Lieferanten wichtig. Allerdings werde jeder Hersteller die
gesetzliche Regelung umgehen, falls der Gesetzgeber nicht anordne
"Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam".
Ebenso eindeutig müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, die im
Gesetzentwurf vorgesehenen wichtigen Vorgaben für nachträgliche
Änderungen des vereinbarten Bauwerks und deren Vergütung einzuhalten,
stellt Knipper fest. Anderenfalls müssten Unternehmen auf eigene
Kosten nachträgliche Änderungen des vereinbarten Bauwerks
durchführen, ohne zeitnah einen angemessenen finanziellen Ausgleich
zu erhalten. "Dieses Risiko kann kein Unternehmen tragen", so
Knipper. Unbedingt zu streichen sei daher die im Gesetzentwurf
vorgesehene Möglichkeit abweichender Vereinbarungen oder Allgemeiner
Geschäftsbedingungen.
Knipper begrüßte, dass unberechtigt verweigerte Abnahmen von
Bauwerken künftig vermieden werden sollen. Eine so genannte "fiktive
Abnahme" sei schon heute möglich, wenn der Bauherr ein abnahmereifes
Bauwerk nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnehme. Der
aktuelle Gesetzentwurf riskiere aber, "fiktive Abnahmen" zu
erschweren. Stattdessen wäre das bestehende Recht zu ergänzen:
Benenne der Bauherr keine Mängel, sei zu vermuten, dass das Bauwerk
abnahmereif sei.
Große Probleme für Bauherren und Unternehmen bereite der Entwurf
einer neuen "Musterbauordnung" durch die Bundesländer, kritisiert
Knipper. Bislang sei in jeder Landesbauordnung klar geregelt, wie vor
Inbetriebnahme eines Bauwerks der Bauaufsicht nachgewiesen werden
müsse, dass eingebaute Baustoffe geeignet sind, ein sicheres und
umweltverträgliches Bauwerk zu errichten. Für europäisch genormte
Baustoffe sei dies künftig nicht mehr gegeben. Weder Bauherr, noch
Unternehmen, noch Bauaufsicht hätten damit vorab Rechtssicherheit, ob
ein Bauwerk nach dessen Errichtung als sicher und umweltverträglich
in Betrieb genommen werden dürfe. Knipper: "Dieses Risiko und die
damit verbundenen Kosten werden Baustoffhersteller, Lieferanten,
Bauunternehmen und Bauherren künftig wie eine heiße Kartoffel hin-
und herschieben. Ohne klare gesetzliche Regelung muss das Risiko
tragen, wer im Einzelfall nicht stark genug ist, die eigenen
Interessen am Markt durchzusetzen. Hier besteht dringender
gesetzlicher Handlungsbedarf sowohl national als auch in Europa. Die
Sicherheit und Umweltverträglichkeit und damit der Schutz von Leib
und Leben sind nicht dispositiv. Sie bedürfen in jedem Fall klarer
und unmissverständlicher gesetzlicher Regeln".
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