(ots) -
Berechnung nach Postleitzahl verändert Kfz-Versicherungsbeitrag in
derselben Straße um bis zu 323 Euro / Über 50 Tarifmerkmale bestimmen
Preis der Autoversicherung / Sonderkündigungsrecht bei
Beitragserhöhung durch Umstufung der Typ- oder Regionalklasse
Autofahrer, die von den aktuellen Neueinstufungen bei den Typ- und
Regionalklassen betroffen sind, zahlen 2017 im schlechtesten Fall bis
zu 510 Euro mehr Kfz-Versicherungsbeitrag. Wird das eigene Pkw-Modell
hingegen herabgestuft, vergünstigt sich der Jahresbeitrag bestenfalls
um bis zu 404 Euro.
Das zeigen Beispielberechnungen von CHECK24.de auf Basis der
jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.
V. (GDV) veröffentlichten Typ- und Regionalklassen. Wichtig für
Verbraucher: Führt die Neueinstufung zu einer Erhöhung des
Kfz-Versicherungsbeitrags, haben sie in der Regel ein
außerordentliches Sonderkündigungsrecht.
Für die Kalkulation des Tarifmerkmals Wohnsitz stützen sich die
meisten Versicherer aber nicht nur auf die Regionalklassen, sondern
berechnen den Kfz-Tarif postleitzahlgenau. Beispielberechnungen
zeigen: Alleine innerhalb derselben Straße variiert der
Kfz-Versicherungsbeitrag dadurch um bis zu 323 Euro pro Jahr.*
Kfz-Versicherung durch Umstufungen bis zu 85 Prozent teurer oder
39 Prozent günstiger
In besonders ungünstigen Fällen erhöht sich der
Kfz-Versicherungsbeitrag für Autofahrer durch die Neueinstufungen in
den Typ- und Regionalklassen um 510 Euro pro Jahr. Der Halter eines
vollkaskoversicherten BMW 218i Active Tourer, der durch Umzug von der
niedrigsten (Wesermarsch) in die höchste (Ostallgäu)
Vollkasko-Regionalklasse wechselt, zahlt im kommenden Jahr 1.108 Euro
statt 598 Euro für seine Kfz-Versicherung - ein Unterschied von 85
Prozent.
Andere Autofahrer hingegen profitieren von den Umstufungen. Für
einen vollkaskoversicherten Nissan Qashqai 1.2 beispielsweise
verringert sich der Versicherungsbeitrag bei Umzug des Halters von
der höchsten (Ostallgäu) in die niedrigste (Wesermarsch)
Regionalklasse von 1.047 Euro auf 643 Euro pro Jahr - das sind 404
Euro oder rund 39 Prozent weniger.
Nur für wenige Fahrzeuge ändert sich die Typklasse in der
Kfz-Versicherung
Die vom GDV jährlich veröffentlichten Typklassen spiegeln die
Schaden- und Unfallbilanz einzelner Fahrzeugtypen wider. Je weniger
Schäden für eine Automodell reguliert wurden, desto niedriger ist die
Typklasse - und desto günstiger der Kfz-Versicherungsbeitrag. Um mehr
als eine Klasse ändert sich die Typklassen-Einstufung 2017 je nach
Versicherungsart für rund ein bis drei Prozent aller Fahrzeuge - im
besten Fall um zwei Stufen nach unten, im schlechtesten Fall um vier
Stufen nach oben.**
Die Regionalklassen ändern sich 2017 in der
Kfz-Haftpflichtversicherung für etwa 28 Prozent der zugelassenen Pkw.
In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird etwa jeder achte
Autofahrer neu eingestuft.***
Selbe Stadt, selbe Straße - 323 Euro Preisunterschied bei der
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die meisten Versicherer stützen sich bei der Risikokalkulation
nicht nur auf die Regionalklassen, sondern berechnen die Beiträge
postleitzahlgenau. Eine Beispielrechnung von CHECK24.de zeigt:
Alleine innerhalb der Landsberger Allee in Berlin unterscheidet sich
der Kfz-Versicherungsbeitrag zwischen verschiedenen
Postleitzahlgebieten um bis zu 323 Euro - bei sonst identischen
Tarifmerkmalen. Deutliche Unterschiede gibt es beispielsweise auch in
der Frankfurter Straße in Köln (siehe Grafik, 285 Euro), in der
Dachauer Straße in München (193 Euro) oder der Elbchaussee in Hamburg
(180 Euro).
Nicht nur Typ- und Regionalklasse bestimmen Preis des Kfz-Tarifs -
über 50 Merkmale entscheidend
Die Typ- und Regionalklassen sind nur zwei Merkmale, die in die
Tarifberechnung der Kfz-Versicherung einfließen. Insgesamt
entscheiden darüber mehr als 50 persönliche Merkmale, u. a. die
jährliche Fahrleistung, das Fahreralter und die Anzahl unfallfreier
Jahre. Wichtig ist die Zusammensetzung aus Grundbeitrag und Rabatten.
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist ein individueller Vergleich für
Verbraucher deshalb unerlässlich.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Typ- oder
Regionalklasse
Immer wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag ohne Verschulden des
Versicherungsnehmers steigt, hat er ein Recht auf außerordentliche
Kündigung. Das ist auch dann der Fall, wenn die Beitragserhöhung
durch Umstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse bedingt ist.
Wichtig: Kunden, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
wollen, müssen im Kündigungsschreiben explizit Bezug auf die
Prämienerhöhung nehmen und dem Versicherer die Sonderkündigung
innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhung mitteilen.
*Informationen zu den Beispielberechnungen und Tabellen abrufbar
unter http://ots.de/ObXg4
**Quelle: GDV, Pressemitteilung 06.09.2016 (http://ots.de/a5e9W),
abgerufen am 06.09.2016
***Quelle: GDV, Pressemitteilung 31.08.2016 (http://ots.de/Do2Ex),
abgerufen am 01.09.2016
Ãœber die CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes
Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-,
Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und
Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die
Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden
Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter
über 300 Kfz-Versicherungstarife, über 1.000 Strom- und über 850
Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter
für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik
& Haushalt, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr
als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter.
CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz
durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren
Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse
generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben
werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 800 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.
Pressekontakt:
Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173,
philipp.lurz(at)check24.de
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim(at)check24.de