PresseKat - Schummer: Menschen mit Behinderungen endlich mehr Teilhabe gewähren

Schummer: Menschen mit Behinderungen endlich mehr Teilhabe gewähren

ID: 1397348

(ots) - Unionsfraktionen von Bund und Ländern beraten
Gesetzentwurf

Auf Einladung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag haben sich
die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der
CDU-Landtagsfraktionen kürzlich in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt
stand das neue Bundesteilhabegesetz, das erstmals Ende September im
Bundestag beraten wird. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe
Schummer:

"Das neue Bundesteilhabegesetz ist eines der großen
sozialpolitischen Projekte in dieser Legislaturperiode. Dabei geht es
um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, mehr Effizienz bei
der Eingliederungshilfe. Um Erfolg zu haben, müssen wir die
Interessen der betroffenen Menschen mit denen der Leistungserbringer
des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammenführen. Nachdem der
Regierungsentwurf endlich vorliegt, kann das parlamentarische
Verfahren Ende September starten.

Für die Unionsfraktionen in Bund und Ländern steht fest: Wir
wollen wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den
Weg bringen. Das umfasst die Schaffung unabhängiger Beratungsstellen,
ein besserer Zugang für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt sowie
höhere Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit
Behinderungen. Für die Union ist besonders wichtig, dass die
Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der
Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Dies war für
viele Paare bisher ein faktisches Heiratsverbot.

Mit dieser Reform soll die UN-Behindertenrechtskonvention weiter
umgesetzt werden. Rückschritte darf es keine geben. Die Union wird
besonders darauf achten, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe
nicht erschwert wird. Auch Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung




müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen bezieht, soll auch in
Zukunft seine Ansprüche behalten. Das gilt auch für die Bezieher von
Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen. Hier darf es keine
Verschiebebahnhöfe geben. Die teilhabeorientierte Pflege steht im
Mittelpunkt."



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Datum: 07.09.2016 - 11:29 Uhr
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