(ots) - Am 06.09.2016 hat das Amtsgericht Nürnberg
(Insolvenzgericht) dem Antrag der Wöhrl AG statt gegeben und die
vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter
wurde Rechtsanwalt Böhm bestellt. Im Rahmen des sog.
Schutzschirmverfahrens soll das Unternehmen saniert werden. Von der
angestrebten Sanierung werden voraussichtlich auch die
Anleihegläubiger betroffen sein.
Die Wöhrl AG hat im Jahr 2013 die im Entry Standard an der
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und am 12.02.2018 fällige
Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1R0YA4 / WKN: A1R0YA) mit einem
Emissionsvolumen in Höhe von 30 Mio. EUR emittiert. Die Kanzlei
MATTIL rät den Anleihegläubigern, die wohl die größten Kapitalgeber
der Gesellschaft darstellen, schon jetzt ihre Interessen zu bündeln.
An dem von der Gesellschaft zu erarbeitenden
Restrukturierungskonzepts müssen die Anleihegläubiger beteiligt
werden.
Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in
anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv
als gemeinsamer Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise
im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen
(vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei MATTIL die
Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der
German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).
Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus
dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die
besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller
Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei
Mattil erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und
zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche
Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil
OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).
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