BEWEISE IM VOLKSWAGEN ABGASSKANDAL SOLLEN OFFENGELEGT WERDEN – ERSTMALS AGIEREN VERTRETER VON AKTIONÄREN UND FAHRZEUGBESITZERN GEMEINSAM
(firmenpresse) - Rotterdam, 6. September 2016 – Der Vorstand der Stichting Volkswagen Car Claim (die “Stiftung“) gibt heute bekannt, dass die Stiftung einen Antrag gemäß 28 U.S.C. § 1782 gestellt hat, um Beweise zu erlangen, die in der Folge in einem außerhalb den USA geführten Verfahren verwendet werden können. Selbiger Antrag wurde gemeinsam mit der Stichting Volkswagen Investors Claim gestellt.
Das US Offenlegungsverfahren gilt als wichtiges Instrument im Zusammenhang mit der Erlangung von Beweismitteln zugunsten von bereits anhängigen oder möglichen Verfahren, die außerhalb der USA geführt werden. Nachdem Volkswagen den wiederholten Aufforderungen der Stiftung, gemeinsame Gespräche betreffend eine angemessene Lösung auch für die Probleme europäischer Fahrzeughalter aufzunehmen, bislang nicht gefolgt ist, sieht die Stiftung die Notwendigkeit des Ganges zu Gericht, um dem Recht europäischer Fahrzeughalter Genüge zu tun.
Die nicht enden wollende Flut an anhängigen Gerichtsverfahren wie auch die anhaltenden Negativschlagzeilen der vergangenen Wochen sind Indiz dafür, dass der Abgasskandal für Volkswagen noch lange kein Ende nimmt. Während Medien über einen 15 Milliarden Dollar Vergleich zu Gunsten von US Fahrzeughaltern berichten, bestreitet Volkswagen die Entstehung eines Schadens europäischer Fahrzeughalter weiterhin und begründet damit das fehlende Angebot einer monetären Ersatzleistung. Allerdings sind in den letzten Wochen zunehmend Informationen zu Tage getreten, die Schäden belegen. Der Abgasskandal scheint mehr und mehr das Ergebnis eines systematischen Vorgehens seitens Volkswagens gewesen zu sein, bestehende, anwendbare Abgasnormen zu umgehen, um Gewinne zu generieren. Die Stiftung bemüht sich im Offenlegungsverfahren um die Erlangung jener Abgasskandal bezogener Dokumente in den USA, die eine Kenntnis von Volkswagen hinsichtlich der Manipulationspraktiken, der technischen Implikationen der Manipulation und der Auswirkungen dessen auf die Leistung, die Emissionswerte sowie den Verbrauch nachweisen könnten.
Fausto Pocar, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, erklärt: „Die Erlangung weiterer Informationen über den Weg des Offenlegungsverfahrens ist ein notwendiger Schritt in Richtung der vollständigen Aufklärung betreffend das kategorische Fehlverhalten des Unternehmens Volkswagen. Geschädigte Fahrzeughalter haben das Recht, im vollen Umfang über die Vorgänge, die zu diesem Skandal geführt haben, aufgeklärt zu werden. Ebenso schuldet Volkswagen Aufklärung über die tatsächlichen Auswirkungen der Nachrüstungsmaßnahmen auf den Wert, die Leistung und den Dieselverbrauch des jeweiligen Fahrzeuges. Eine vollständige Offenlegung ist essenziell, um sicherzustellen, dass wichtige Fakten nicht schlicht unter den Teppich gekehrt werden. Nur so ist es auch für Volkswagen möglich, das Vertrauen ihrer loyalen Kunden zurückzugewinnen, vollständig wiederherzustellen und in der Folge die Krise hinter sich zu lassen.“
Volkswagen hat wiederholt mitgeteilt, keine Grundlage für Ersatzzahlungen an europäische Fahrzeughalter anzuerkennen. Das Unternehmen hat die Nachbesserung aller betroffenen Fahrzeuge versprochen und negative Auswirkungen hinsichtlich der Emissionswerte, dem Verbrauch, der Motorleistung und dem Verschleiß in Abrede gestellt. Kürzlich berichteten Medien allerdings von Fahrzeugtests betroffener Modelle, die einen signifikanten Anstieg der Emissionswerte nach erfolgter Nachrüstung aufzeigten. Deutschen Medienberichten zur Folge, vermeldeten Fahrzeughalter einen ansteigenden Verbrauch nach dem von Volkswagen durchgeführten Softwareupdate.
Die Stiftung befürchtet daher im Ergebnis einen Einbruch des Wiederverkaufswertes betroffener Fahrzeuge. Diese Befürchtung wird insbesondere durch die letzte Woche veröffentlichte Analyse des Schweizer Unternehmens comparis.ch bestätigt. Comparis analysierte rund 220.000 Inserate der acht größten Online-Fahrzeug-Plattformen und legte dar, dass die Online Verkaufspreise der vom Abgasskandal betroffenen, gebrauchten Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns um rund 26 % gesunken sind, während die Angebotspreise anderer Marken durchschnittlich lediglich um 4 % sanken (siehe https://www.comparis.ch/comparis/press/medienmitteilungen/artikel/2016/auto/entwicklung-online-occasionspreise/analyse-online-occasionspreise.aspx).
Meldungen zu Folge hat Volkswagen nun mit ihren amerikanischen Händlern vereinbart, alle Fahrzeuge jener US Fahrzeughalter zurückzunehmen, die ihr Fahrzeug im Rahmen des US-Vergleiches zurückgeben. Dies könnte nach Ansicht der Stiftung dazu führen, dass diese Gebrauchtwagen wieder in den europäischen Markt eingeführt werden, was für europäische Fahrzeughalter zu einem weiteren Einbruch der Wiederverkaufswerte ihrer betroffenen Fahrzeuge führen könnte, da das Angebot im Vergleich zur Nachfrage weiter steigen könnte.
Herr Pocar dazu: „Es ist beunruhigend, dass Volkswagen in Europa bislang von jeglicher Verantwortungsübernahme Abstand genommen hat. Die jüngsten Entwicklungen sind Indiz dafür, dass die von Volkswagen gemachten Versprechungen hinsichtlich der Lösung zur Deaktivierung der Manipulationssoftware nicht eingehalten werden können. Fahrzeughalter erhalten damit Fahrzeuge, die mehr Emissionen ausstoßen und einen höheren Verbrauch aufweisen, während Konsumenten, die ihr Fahrzeug weiterverkaufen wollen, einen geringeren Wiederverkaufswert in Kauf nehmen sollen.“
Breite Unterstützung
Die Stiftung kann hinsichtlich ihres Bestrebens auf eine breitgefächerte Unterstützung aus vielerlei Richtungen zählen. Bis zum heutigen Tag, wird die Stiftung von bereits mehr als 100.000 Fahrzeughaltern aus 28 Nationen unterstützt. Darüber hinaus haben ebenso zahlreiche Konsumentenschutzorganisationen, wie beispielsweise der österreichische VKI (Verein für Konsumenteninformation) sowie die Schweizer SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) aktiv ihre Unterstützung zugesagt.
Auch die EU-Kommissarin Vera Jourova betonte erst gestern die Wichtigkeit kollektiver Rechtsdurchsetzung in Europa und wies darauf hin, dass VW in zumindest 20 EU-Staaten geltendes Recht verletzt hat. Die Stichting Volkswagen Car Claim wurde nach dem Recht der Niederlande gegründet. Die Niederlande bieten europaweit den bislang einzigen, europaweit erprobten Mechanismus zur vergleichsweisen Bereinigung von Massenschadensfällen wie jenen der Volkswagen Fahrzeughalter.
Die Stiftung ihrerseits setzt sich nach wie vor für eine faire und angemessene außergerichtliche Lösung im Sinne eines Vergleichsschlusses ein. Allerdings kann die Stiftung die weiterhin nicht zu beschönigenden Fakten nicht außer Acht lassen. Das Offenlegungsverfahren zeigt, dass sich die Stiftung nicht davor scheut auch anderweitige Maßnahmen zu ergreifen, sollte Volkswagen die Vorteile eines Vergleichs weiterhin negieren und in ihrem gegenständlichen Verhalten verharren.
Teilnahmemöglichkeit
Betroffene Fahrzeughalter können kosten- und risikolos an der Stiftung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage der Stiftung, unter www.stichtingvolkswagencarclaim.com.
Stichting Volkswagen Car Claim wurde im Oktober 2015 gegründet. Die Stiftung ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und wurde nach Niederländischem Recht gegründet.
Das Ziel der Stiftung ist es die Interessen von Volkswagen-Fahrzeughaltern zu vertreten, die einen Schaden erlitten haben.
Erik Bethkenhagen
E-Mail: erik.bethkenhagen(at)kienbaum.de
Telefon: 0049 221 801 401 -60